Ein Bauarbeiter läuft auf einer Baustellbrücke.

Bereits Stürze aus geringer Höhe können schwere Folgen haben

Bereits geringe Höhen reichen, um sich bei einem Absturz schwere Verletzungen zuzuziehen. Absturzunfälle können aber vermieden werden, indem die verwendeten Arbeitsmittel und das Verhalten der Situation angepasst sind. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Arbeitnehmende lernen «Stopp» zu sagen, wenn eine Arbeitssituation nicht sicher ist.

Um eine Arbeitssituation auf ihre Gefahren hin zu beurteilen, ist es entscheidend, dass die entsprechenden Mitarbeitenden der Bauunternehmen wissen, wann welche Massnahmen gegen Absturz erforderlich sind.

Die BfA-Info Schutz vor Absturz zeigt mit zehn konkreten Beispielen auf, wo die Gefahr eines Absturzes besteht und welche Schutzmassnahmen geeignet sind.

Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass kollektive Schutzmassnahmen immer Vorrang vor einer individuellen Sicherung haben. Das heisst, dass der Einsatz einer persönlichen Schutzmassnahme gegen Absturz (PSAgA) nur dann gewählt wird, wenn die Umsetzung einer kollektiven Massnahme zum Schutz der Mitarbeitenden nicht möglich ist.

Das Arbeiten auf einer Leiter ist seit Inkraftsetzung der neuen BauAV am 01.01.2022 stark eingeschränkt worden. Neu sind nur noch Arbeiten von kurzer Dauer auf Leitern erlaubt. Deshalb muss jede Bauunternehmung schon frühzeitig in ihrer Planung sicherstellen, dass für länger andauernde Arbeiten entsprechende Alternativen wie zum Beispiel Hubarbeitsbühnen oder Arbeitsgerüste zur Verfügung stehen.

Diese BfA-Info wurde zur Information und Instruktion aller betreffenden Mitarbeitenden auf Baustellen erstellt, mit dem Ziel, die Zahl und Schwere der Unfälle in Zusammenhang mit einem Absturz nachhaltig zu reduzieren.

 

Über den Autor

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Pascal Gysel

Mediensprecher / Redaktor

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