Mehr Arbeitssicherheit – mit weniger kontraproduktiver Überregulierung Donnerstag, 6.4.2023 | 11:04 ... Schweizerischer Baumeisterverband Der SBV Mitgliederinformation Mehr Arbeitssicherheit – mit weniger kontraproduktiver Überregulierung An der Präsidentenkonferenz von heute 5. April 2023 forderten die Sektionen und Fachverbände des SBV es müsse weniger kontraproduktive Überregulierungen geben. Sie verabschiedeten folgende Resolution. Die Baumeister fordern sicheres Arbeiten mit weniger kontraproduktiven Überregulierungen, welche die Sicherheit nicht verbessern, sondern lediglich die Bürokratie und die Regulierungskosten übermässig in die Höhe treiben. Sichere Baustellen und eine hohe Arbeitssicherheit sind im ureigensten Interesse der Baumeister. Für die Mitglieder des Schweizerischen Baumeisterverbandes SBV ist daher die Arbeitssicherheit ein grosses Anliegen. Die Baumeister-Präsidenten sehen in der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Suva einen wichtigen Partner, um die Arbeitssicherheit umsetzen zu können. Sie bekennen sich zu einer partnerschaftlichen und positiven Zusammenarbeit auf Augehöhe. Als Vertreter der mitarbeiterstärksten Klasse der Prämienzahlenden bei der Suva betonen sie die Bedeutung dieser Zusammenarbeit. Gleichzeitig fordern sie im Interesse der Arbeitssicherheit auf ihren Baustellen dringlich eine wirkungsvolle Kurskorrektur in der Arbeit der Suva. 1) Mehr Arbeitssicherheit – mit weniger kontraproduktiven Überregulierungen Die Bauunternehmen werden von Seiten der Suva mit einer Flut an Regulierungen und Auflagen überhäuft. Dies untergräbt die Akzeptanz und in der Folge die wirkungsvolle Anwendung der Sicherheitsmassnahmen auf den Baustellen. Mit der aktuellen Überregulierung wird die Arbeitssicherheit nicht gestärkt sondern geschwächt. 2) Sofortiger Regulierungsstopp Die Baumeister-Präsidenten fordern den sofortigen Stopp von neuen Regulierungen. Neue Vorgaben sind nicht umzusetzen, bevor sämtliche Anliegen des runden Tischs (Konklusion vom 28. Februar 2022) aufgearbeitet und die Resultate kommuniziert und behandelt sind. Dies bedeutet auch eine Sistierung von bereits für die Umsetzung terminierter Massnahmen. 3) Endlich griffige Mitverantwortung der Bauherren Jede zusätzliche Regulierung schlägt in der heutigen Situation mit den Regulierungskosten 1:1 auf die Marge der Bauunternehmen durch. Sie alleine tragen den Aufwand und die finanzielle Last. Die Bauherren sind nicht wirkungsvoll in der Pflicht. Sicherheitsleistungen sind auszuschreiben und zu bezahlen. Bevor weitere Regulierungen in Kraft gesetzt werden, ist die Suva aufgefordert, gemeinsam mit dem Schweizerischen Baumeisterverband, wirkungsvolle Lösungen für den Einbezug und Mitwirkung der Bauherren, insbesondere bei der Planung, Koordination und Umsetzung von baustellenspezifischen Massnahmen, zu implementieren. Ein Vorgehen, dass einseitig auf immer mehr Regulierungen einzig bei den Baumeistern setzt, verstösst gegen die Verhältnismässigkeit. 4) Die Arbeitnehmer wirkungsvoll in die Pflicht nehmen Jede zusätzliche Regulierung betrifft heute den Arbeitgeber quasi alleinverantwortlich. Sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitnehmende nehmen ihre Mitwirkungspflicht, den Arbeitgeber bei der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, nicht vollumfänglich wahr, obwohl dies gesetzlich gefordert und zentral wäre für eine wirkungsvolle Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes vor Ort auf den Baustellen. Die Baumeister-Präsidenten verlangen, dass die Suva gemeinsam mit dem Schweizerischen Baumeisterverband und den Gewerkschaften, wirkungsvolle Lösungen für diese Mitwirkung der Arbeitnehmenden umsetzt. Die Baumeister-Präsidenten akzeptieren keine weiteren Vorschriften mehr für die Bauunternehmer, solange die Suva die Arbeitnehmenden nicht wirkungsvoll in die Pflicht nimmt. Die Baumeisterpräsidenten fordern vom Schweizerischen Baumeisterverband, dass sich dieser aktiv bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für die Arbeitssicherheit einbringt und die Umsetzung der Resolution bei der Suva einfordert und sicherstellt. Er wird hiermit aufgefordert,die Resolution der Suva zu übergeben und die Umsetzung einzufordern. Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband kommunikation@baumeister.ch Artikel teilen
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