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BVG-Reform: mehr für sich selber als für andere ansparen

Theoretisch funktioniert die 2. Säule nach dem Prinzip: was ich selber anspare, das erhalte ich später mit Zins zurück. Aber in der Praxis findet viel Umverteilung statt, welche durch die Reform etwas zurückgeschraubt wird.

Eine Pensionskasse funktioniert wie ein grosser Geldtopf, in den alle angeschlossenen Beschäftigten einzahlen. Aus diesem Topf legt die Pensionskasse das Geld am Finanzmarkt an, um Renditen zu erwirtschaften. Der Topf finanziert aber auch die BVG-Renten der aktuell Pensionierten. Wenn viel Geld an die jetzigen Pensionierten fliesst, so fehlen die Mittel für die Geldanlage. Mit anderen Worten: Geld wird von den Erwerbstätigen an die Pensionierten umverteilt.

Gemessen an der erzielbaren Rendite sind die Renten zu hoch, weil der Umwandlungssatz mit 6.8% zu hoch liegt. Die Reform senkt den Satz auf 6.0%.

Der Umwandlungssatz ist ein technischer Parameter in der Beruflichen Vorsorge. Ein Satz von 6.8% bedeutet, dass für jede 100’000 Franken Guthaben, die ein Beschäftigter bei seiner Pensionskasse angespart hat, er ein Leben lang 6’800 Franken pro Jahr an BVG-Rente erhält. Besitzt beispielsweise ein Beschäftigter 300’000 Franken Guthaben, so erhält er künftig 20’400 Franken an BVG-Rente.

Mit dem Reform sinkt der Satz auf 6.0%. In dem Beispiel sinkt dadurch die BVG-Rente auf 18’000 Franken. Im Gegenzug ändert die Reform weitere technische Parameter wie etwa den Koordinationsabzug und die altersspezifischen Beiträge. Dadurch sparen die Beschäftigten mehr Guthaben im Laufe ihrer Karriere an, womit sie dieselbe oder ein höhere Rente erhalten können.

Ohnehin ist die Umverteilung von Jung zu Alt im Bauhauptgewerbe bereits hoch, sie belastet die Erwerbstätigen. Zum einen die AHV: 90% aller Personen, die eine AHV-Rente beziehen, erhalten mehr Geld in der Pension als sie während ihres Arbeitslebens eingezahlt haben. Die AHV ist im Umlageprinzip finanziert, das bedeutet, dass die jetzigen Beschäftigten die Renten der aktuellen Pensionierten bezahlen. Mit der 13. AHV-Rente, die ab 2026 eingeführt wird, wird die Belastung für die Beschäftigen weiter steigen.

Zum anderen ist im Bauhauptgewerbe mit dem FAR eine Frühpensionierung ab dem 60. Lebensalter möglich. Wie die AHV ist auch der FAR im Umlageprinzip finanziert. Die Beschäftigten müssen weiter 2.25% von ihrem Lohn abgeben, um die FAR-Renten der Frühpensionierten zu bezahlen.

Die Beschäftigten haben es in der Hand, die Umverteilung zu senken und für sich selbst etwas Gutes zu tun, indem sie am 22. September für die BVG-Reform stimmen.

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Martin Maniera

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