Ablösung der Einzahlungsscheine – Unternehmen haben Handlungsbedarf mehrheitlich erkannt Montag, 27.9.2021 | 10:29 ... Schweizerischer Baumeisterverband Baumeister 5.0 Ablösung der Einzahlungsscheine – Unternehmen haben Handlungsbedarf mehrheitlich erkannt Die aktuelle Studie von gfs.bern zur Ablösung der heutigen Einzahlungsscheine zeigt: Unternehmen erkennen mehrheitlich einen Handlungsbedarf. Denn ab dem 30. September 2022 sind in der Schweiz Zahlungen mit den roten und orangen Einzahlungsscheinen nicht mehr möglich. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Schweizer Unternehmen in der Lage sein, QR-Rechnungen auszustellen. Erfahren Sie mehr über den Stand der Umstellung auf die QR-Rechnung. Jetzt umstellen auf QR-Rechnung oder eBill! Unternehmen sind jetzt gefordert, sofern sie noch nicht umgestellt haben. Zu beachten ist insbesondere auch der Versand von sämtlichen Zahlungsbelegen am Jahresanfang, z.B. für Ratenzahlungen mit Zahlungszielen nach dem Enddatum. Hier erhöht sich der Handlungsdruck zusätzlich, da dann die Umstellung auf die QR-Rechnung faktisch schon Anfang 2022 erfolgt sein muss. Handlungsbedarf für Rechnungssteller mit Hard- und Software-Lösungen Der Zahlungsverkehr und insbesondere die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung von Rechnungsstellern mit Hard- und Software-Lösungen müssen rechtzeitig umgestellt werden. Unternehmen, die sich bis heute noch nicht mit der Umstellung befasst haben, wird empfohlen, umgehend ihre Bank und ihren Softwarepartner zu kontaktieren. Diese leisten Unterstützung bei den erforderlichen Planungs- und Umstellungsarbeiten auf die QR-Rechnung bzw. eBill. Für weitere Informationen zur QR-Rechnung und eBill wenden sich Rechnungsempfänger an ihre Bank. Rechnungssteller und Unternehmen mit Hard- und Software-Lösungen kontaktieren ebenfalls ihre Bank und/oder ihren Softwarepartner. Weiterführende Informationen zur Rechnungsstellung finden Sie hier: Auf www.einfach-zahlen.ch/rechnungssteller Auf www.paymentstandards.ch für Unternehmen, die Hard- und Software-Lösungen für ihren Zahlungsverkehr einsetzen. Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband [email protected] Artikel teilen
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