Anschlagen von Lasten ist eine Arbeit mit besonderen Gefahren

 

 

Sicheres Anschlagen von Lasten

Seit Anfang 2022 gehört das Anschlagen von Lasten gemäss VUV zu den Arbeiten mit besonderen Gefahren. Solche Tätigkeiten dürfen daher nur noch durch ausgebildetes Personal durchgeführt werden. Ab 1. April 2023 wird die Suva die Umsetzung dieser Massnahme auf den Baustellen überprüfen. Wir empfehlen den Bauunternehmern, Kopien der Ausbildungsnachweise ihres Personals vor Ort zu haben und diese auf Nachfrage vorzuweisen.

Tag ein Tag aus werden auf Baustellen Lasten angeschlagen. Ein Fehler beim sichern oder befestigen der Last kann viele Menschenleben gefährden. Darum sollen Lastenanschläger und Lastenanschlägerinnen zukünftig ausgebildet werden.

Das Bewegen von Lasten mit Hebezeugen, hierzu gehören unter anderem Kräne, Seil- und Kettenzüge aber auch Winden, führt immer wieder zu schweren Unfällen. Gemäss Statistik der Suva sterben im Durchschnitt jährlich 5 Personen im Zusammenhang mit ungenügend gesicherter oder falsch angeschlagener Lasten. 30 Personen können aufgrund bleibender Schäden ihre ursprüngliche Arbeitstätigkeit nicht wieder aufnehmen.

Gefahren beim Lastentransport mit Hebezeugen

  • Gerätebediener/in der Hebezeuge ist nicht für die Tätigkeit ausgebildet oder am Gerät instruiert,
  • Lastenanschläger/in wählt die falschen Anschlagmittel oder wählt schadhafte Anschlagmittel,
  • die anzuhängende Last ist unzureichend gesichert,
  • die Last wird falsch angeschlagen,
  • Hände befinden sich zwischen Anschlagmittel und Last, oder
  • Personen befinden sich im Gefahrenbereich der Last.

Anschlagen von Lasten ist seit 1. Januar 2022 eine Arbeit mit besonderen Gefahren

Die hohe Gefährdung, die mit nicht fachgerechtem Anschlagen von Lasten einhergeht, führte dazu, dass die Suva mit einigen Sozialpartnern, darunter auch der Schweizerische Baumeisterverband sich dafür entschieden, dass eine Instruktion für den Anschläger zukünftig nicht mehr ausreicht. Aufgrund dieses Entscheides wird die Tätigkeit «Anschlagen von Lasten» ab dem kommenden Jahr zur Arbeit mit besonderen Gefahren gemäss Art. 8 VUV und darf zukünftig nur noch von ausgebildeten Personen durchgeführt werden.

Das Anschlagen von Lasten gehört zur Arbeit mit besonderen Gefahren gemäss Art. 8 VUV und darf nur noch von ausgebildeten Personen durchgeführt werden.

Wo liegt der Unterschied bei der Instruktion und Ausbildung?

Unter der Instruktion wird verstanden, dass die zu instruierende Person in der Arbeitssituation angeleitet wird, wie eine Tätigkeit auf sichere Weise auszuführen ist. Die Ausbildung umfasst die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse verbunden mit einer Lernerfolgskontrolle. Zudem erhalten die Teilnehmer einen Ausbildungszertifikat.

Was heisst das jetzt für die Baubranche?

Das neue Factsheet der Suva ist seit 1. Januar 2022 gültig. Bis zum 30. März 2023 haben die Betriebe Zeit, ihre Anschläger entsprechend auszubilden. Hierfür stehen den Betrieben verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Ausbildung an Ausbildungsstätten mit Eigendeklaration

Ausbildungsstätten oder Ausbildner können selbst deklarieren, dass sie mit ihrer Ausbildung den Stand der Technik erfüllen. Die Ausbildungsstätten überprüfen nach der Ausbildung, ob die erforderlichen Kompetenzen erworben wurden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält einen Ausbildungsnachweis der Ausbildungsstätte.

Eine ergänzende Instruktion über die spezifische Situation im Betrieb ist immer notwendig. Ausbildungen mit Eigendeklaration werden von verschiedenen Anbietern angeboten, darunter auch durch das Ausbildungszentrum Campus Sursee und das Baumeister Kurszentrum Effretikon.

Betriebsinterne Ausbildung durch fachkundige Personen

Eine fachkundige Person bildet die Mitarbeitenden im eigenen Betrieb aus. Sie muss dafür über eine entsprechende Praxiserfahrung und pädagogische Fähigkeiten verfügen. Dauer und Inhalt der Ausbildung richten sich nach den branchenüblichen Anforderungen. Die fachkundige Person überprüft nach der Ausbildung, ob die Ausgebildeten über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Wenn ja, stellt der Betrieb einen Ausbildungsnachweis aus. Darauf müssen die vermittelten Kompetenzen festgehalten sein. Eine betriebsinterne Ausbildung gilt nur in dem Betrieb, in dem sie vermittelt wurde.

Ab wann wird das Durchführungsorgan die Umsetzung überprüfen?

Die Suva wird ab 1. April 2023 auf den Baustellen überprüfen, ob die Anschläger über eine Ausbildung verfügen. Für weitere Informationen steht Ihnen die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA sehr gerne unter der Mailadresse: [email protected] zur Verfügung.

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Monica Fernandez

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