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Beschaffungsrecht

Das neue Beschaffungsrecht auf Bundesebene ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Auf Kantonsebene kommt die Umsetzung der neuen interkantonalen Vereinbarung über öffentlichen Beschaffungswesen (IVöB) etwas langsamer voran, aber das Tempo, mit dem zahlreiche Kantone deren Inkrafttreten forcieren, ist durchaus erfreulich.

Beschaffungsrecht

Revision des Beschaffungsrechts

Die wichtigsten Veränderungen für den Bausektor sind die Neugestaltung der Preiskriterien (Umverteilung der Gewichtung innerhalb des Kriteriums Preis und Bewertung der Plausibilität des Angebots oder der Verlässlichkeit des Preises), der Qualitätskriterien (Nachhaltigkeitskriterien, Innovationskriterien, Lebenszykluskosten) und des Beschaffungsprozesses (Schutz vor Lohndumping und KMU-Tauglichkeit).

Für die Baubranche hat es nur Vorteile, wenn sie sich vom Ansatz «80% Nominaler Preis, 20% Qualitätskriterien» loslöst. Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) empfiehlt je nach Komplexität des Projekts eine Gewichtung des Preises von 80% bis 30%. Mit diesem neuen Ansatz werden die Vergabestellen mehr Qualitätskriterien anwenden. Aktuell finden Gespräche statt mit dem Ziel, die Nachhaltigkeitskriterien zu definieren. Für den SBV ist es wichtig, dass dies nicht zu einer Liste von Labels führt und man stattdessen auf etablierte Normen wie der Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) setzt. 60% der Mitgliedsfirmen des SBV beschäftigen 20 Angestellte oder weniger. Es ist daher ungemein wichtig, dass diese Unternehmen weiterhin an Ausschreibungen teilnehmen können. Dies ist aktuell eine der Kernbotschaften des SBV an die Vergabestellen auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde.

Tool Nachhaltigkeit

Einladung zur Testphase und Mitwirkung bis zum 30.04.24

Mit der Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen sind Zuschlagskriterien zur Nachhaltigkeit (Ökologie, Wirtschaft und Gesellschaft) verstärkt zu berücksichtigen. Mit den neuen Zuschlagskriterien soll der Preis- einem Qualitätswettbewerb weichen. Die Formulierung und Bewertung solcher Kriterien sind in der Praxis allerdings herausfordernd. Es müssen Chancen und Risiken abgewogen werden, die Zuschlagskriterien müssen zudem projektspezifisch gestaltet und bewertet werden.

SBV und Infra Suisse setzen sich für die Erarbeitung von sinnvollen, daher wirksamen, messbaren und überprüfbaren Zuschlagskriterien ein. Das in Zusammenarbeit mit verschiedenen Nachhaltigkeitsexperten entwickelte „Tool Nachhaltigkeit“ bietet eine benutzerfreundliche Plattform zur Unterstützung bei der Formulierung und der Bewertung von Zuschlagkriterien mit Bezug zu Nachhaltigkeitsthemen bei Ausschreibungen. Mit Hilfe von praxisrelevanten Anwendungsbeispielen können ausschreibende Stellen effektiv und gezielt nachhaltige Kriterien festlegen.

Jetzt sind Sie gefragt, Ihre Expertise und Meinung einzubringen.

Während der Testphase werden allgemeine Feedbacks zum Tool sowie Vorschläge für weitere ergänzende Zuschlagskriterien entgegengenommen. Es handelt sich derzeit um eine Beta-Version des Tools, welche in den nächsten Monaten fortlaufend verbessert und mit Inhalten bestückt wird.

Screenshot Tool Nachhaltigkeit (Beta Version 25.01.2024) – Startseite sowie Anwendungsbeispiel

Schritt 1: Testen (ca. 10-15 Min.): Wir laden Sie dazu ein, das Tool zu testen und sich mit der Funktionsweise sowie mit einigen Kriterien vertraut zu machen. Sie können das Tool hier herunterladen:

Schritt 2: Feedback zum Tool (ca. 10-20 Min.): Teilen Sie uns Ihr Feedback auf folgendem Fragebogen mit:

Schritt 3: Vorschläge für weitere Kriterien (Zeitbedarf: je nach Umfang)

Bitte senden Sie uns weitere Anwendungsbeispiele, die Ihrer Meinung nach im Tool noch aufgenommen werden sollten.

 

Bitte testen Sie das Tool und teilen Sie uns Ihre persönliche Einschätzung bis zum 30. April 2024 mit. 

Selbstverständlich werden wir Sie im Anschluss über den weiteren Verlauf in der Ausarbeitung sowie Neuerung des Tools informieren.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

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Aktuelles

Links

nützliche Quellen

1.1 International

  • Revidiertes Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (WTO-GPA) Link
  • Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen

    Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens Link

1.2 Bund

  • Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) Link
  • Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) Link

1.3 Kantone / Gemeinden

  • Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM) Link
  • Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) Link

2 KBOB / BKB

  • Faktenblatt Neue Vergabekultur – Qualitätswettbewerb, Nachhaltigkeit und

    Innovation im Fokus des revidierten Vergaberechts Link

  • Beschaffungsinstrumente der KBOB Link
  • Dokumente entlang des Beschaffungsablaufs Link

3 TRIAS

  • TRIAS Faktenblätter und Leitfaden Link

4 weitere Quellen

  • Wissensplattform nachhaltige öffentliche Beschaffung WOEB Link
  • Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Bund KBB Link
  • Informationssystem SIMAP über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz Link
  • Bauenschweiz – Neue Vergabekultur Link
  • Marti, Mario (2022): Der Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungsrecht

    Umsetzung des neuen Beschaffungsrechts aus der Sicht der Bauwirtschaft Link

  • Umfrage SBV zu mess-, überprüfbaren und wirksamen Zuschlagskriterien Nachhaltigkeit Link