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Arbeitgeber dürfen Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Mitarbeitenden übertragen, die dafür ausgebildet sind. Dies verlangt die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) in Artikel 8.
Ausbildung für das Arbeiten mit der Kettensäge (Motorsäge)
Arbeiten mit der Kettensäge sind nur mit entsprechender Ausbildung und der persönlichen Schutzausrüstung zulässig. Kettensägeführer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Folgende Unterlagen und Angebote stehen Ihnen für betriebsinterne Schulungen bei besonderen Gefahren zur Verfügung.
BFA-IN-040_Arbeiten mit der Kettensäge
BFA-IN-040_Arbeiten mit der Kettensäge (Portugiesisch)
BFA-CL-010_Ausbildung für Arbeiten mit der Kettensäge