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Ausbildung für das Arbeiten mit der Kettensäge (Motorsäge)

Arbeitgeber dürfen Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Mitarbeitenden übertragen, die dafür ausgebildet sind. Dies verlangt die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) in Artikel 8.

Ausbildung für das Arbeiten mit der Kettensäge (Motorsäge)

Arbeiten mit der Kettensäge sind nur mit entsprechender Ausbildung und der persönlichen Schutzausrüstung zulässig. Kettensägeführer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Für Lernende sind Ausnahmen möglich, sofern dies die jeweilige Berufsbildungsverordnung zulässt und die begleitenden Massnahmen sichergestellt sind.

Hilfsmittel für die Ausbildung

Folgende Unterlagen und Angebote stehen Ihnen für betriebsinterne Schulungen bei besonderen Gefahren zur Verfügung.

BfA-Info Arbeiten mit der Kettensäge

BFA-IN-040_Arbeiten mit der Kettensäge

BfA-Info Arbeiten mit der Kettensäge (Portugiesisch)

BFA-IN-040_Arbeiten mit der Kettensäge (Portugiesisch)

Ausbildung für Arbeiten mit der Kettensäge

BFA-CL-010_Ausbildung für Arbeiten mit der Kettensäge