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Arbeitgeber dürfen Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Mitarbeitenden übertragen, die dafür ausgebildet sind. Dies verlangt die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) in Artikel 8.
Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen
Beim Anschlagen (Anbinden) von Lasten ereignen sich viele Unfälle. Gemäss Kranverordnung müssen die Verantwortlichen in den Betrieben ihre Mitarbeitenden im richtigen Anschlagen von Lasten ausbilden und instruieren.
Folgende Unterlagen und Angebote stehen Ihnen für betriebsinterne Schulungen bei besonderen Gefahren zur Verfügung.
BFA-SC-024_Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen
BFA-SC-024_Ausbildungsnachweis_Ausbildungszentrum
BFA-SC-024_Ausbildungsnachweis_Innerbetriebliche Ausbildung
BFA-SC-024_Instruktionshilfe für praktische Ausbildung
Die Vorlage für die Lernzielkontrolle und die Antworten darauf sind auf Anfrage unter [email protected] erhältlich.
Seit dem 01.01.2022 gilt das Anschlagen von Lasten als Arbeit mit besonderen Gefahren. Zur Ausbildung für das Anschlagen von Lasten stehen den Betrieben verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.