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Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen

Arbeitgeber dürfen Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Mitarbeitenden übertragen, die dafür ausgebildet sind. Dies verlangt die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) in Artikel 8.

Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen

Beim Anschlagen (Anbinden) von Lasten ereignen sich viele Unfälle. Gemäss Kranverordnung müssen die Verantwortlichen in den Betrieben ihre Mitarbeitenden im richtigen Anschlagen von Lasten ausbilden und instruieren.

Hilfsmittel für die Ausbildung

Folgende Unterlagen und Angebote stehen Ihnen für betriebsinterne Schulungen bei besonderen Gefahren zur Verfügung.

BFA-SC-024 Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen

BFA-SC-024_Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen

BFA-SC-024 Vorlage für den Ausbildungsnachweis (für Ausbildungscentren)

BFA-SC-024_Ausbildungsnachweis_Ausbildungszentrum

BFA-SC-024 Vorlage für den Ausbildungsnachweis (für betriebsinterne Ausbildungen)

BFA-SC-024_Ausbildungsnachweis_Innerbetriebliche Ausbildung

BFA-SC-024 Vorlage für den praktischen Teil (Übungen mit dem Kran)

BFA-SC-024_Instruktionshilfe für praktische Ausbildung

  • Vorlage für die Lernzielkontrolle (Theorie)

Die Vorlage für die Lernzielkontrolle und die Antworten darauf sind auf Anfrage unter [email protected] erhältlich.

Ausbildung für das Anschlagen von Lasten Art. 8 VUV

Seit dem 01.01.2022 gilt das Anschlagen von Lasten als Arbeit mit besonderen Gefahren. Zur Ausbildung für das Anschlagen von Lasten stehen den Betrieben verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Klicken Sie auf folgenden Link und erfahren Sie mehr darüber: