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Arbeitgeber dürfen Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Mitarbeitenden übertragen, die dafür ausgebildet sind. Dies verlangt die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) in Artikel 8.
Ausbildung für das Arbeiten mit der Kettensäge (Motorsäge)
Arbeiten mit der Kettensäge sind nur mit entsprechender Ausbildung und der persönlichen Schutzausrüstung zulässig. Kettensägeführer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.