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Mit regelmässigen Kontrollen lassen sich die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmassnahmen systematisch überprüfen und das Sicherheitssystem im Unternehmen kontinuierlich verbessern.
Kontrollen und Sicherheitsrundgänge
Verwarnung wegen Verstosses gegen Sicherheitsvorschriften
Um Sicherheitsprobleme rechtzeitig zu erkennen und das betriebliche Sicherheitssystem kontinuierlich zu verbessern, braucht es periodische Überprüfungen der Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen.
Folgende Publikationen unterstützen Sie bei der betrieblichen Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
BFA-MB-014_System- und Arbeitsplatzkontrollen Suva
BFA-CL-011_Arbeitsplatzkontrollen auf Baustellen
Diese Wegleitung hilft Arbeitgebern, bei festgestellten Sicherheitsverstössen korrekt zu reagieren. Sie erklärt, wie die bereitgestellten Briefvorlagen und das Merkblatt «Pflichten der Arbeitnehmenden zur Mitwirkung bei der Unfallverhütung» bei Verstössen im Rahmen von Suva-Kontrollen und internen Betriebskontrollen verwendet werden.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Sicherheitsverstösse konsequent zu dokumentieren und darauf basierend angemessene Massnahmen zu ergreifen. Die Briefvorlagen dienen dabei als hilfreiches Instrument, um Verstösse klar zu kommunizieren und die erforderlichen Schritte festzulegen. Eine kontinuierliche Überwachung der Sicherheitsvorschriften ist entscheidend, um die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Verwendung der Briefvorlagen
Arbeitgeber müssen bei festgestellten Sicherheitsverstössen umgehend handeln. Dies gilt sowohl für Verstösse, die bei Suva-Kontrollen als auch bei internen Betriebskontrollen entdeckt werden.
Sollte nach der Verwarnung keine Verbesserung eintreten, kann der Arbeitgeber disziplinarische Massnahmen ergreifen, die von einer weiteren Verwarnung bis hin zu einer Kündigung reichen.
Merkblatt Pflichten der Arbeitnehmenden
Arbeitnehmende sind verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten und Mängel, die die Arbeitssicherheit oder den Gesundheitsschutz beeinträchtigen, unverzüglich zu beheben. Sind sie dazu nicht befugt oder nicht in der Lage, müssen sie den Mangel sofort dem Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten melden.
Diese Pflichten sind im Merkblatt «Pflichten der Arbeitnehmenden zur Mitwirkung bei der Unfallverhütung» detailliert beschrieben. Das Merkblatt sollte zusammen mit den jeweiligen Verwarnungsbriefen wegen Verstössen gegen die Sicherheitsvorschriften übergeben werden.
BFA-FO-013_Verwarnung wegen Verstosses gegen Sicherheitsvorschriften während der Suva-Kontrolle
BFA-FO-014_Verwarnung wegen Verstosses gegen Sicherheitsvorschriften
BFA-MB-033_Merkblatt Pflichten der Arbeitnehmenden zur Mitwirkung bei der Unfallverhütung
Weitere Hilfsmittel
Weiterführende Informationen