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Der Arbeitgeber ist gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) Art. 82 Abs. 1 und 2 sowie Arbeitsgesetz (ArG) Art. 6 Abs. 1 verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
Betriebliches Sicherheitssystem
Sicherheitsregeln definieren
Einsatz von Temporärarbeitenden
Baustellenspezifische Massnahmen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept
Informationen und Hilfsmittel
Folgende Publikationen unterstützen Sie bei der betrieblichen Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Weiterführende Informationen
BFA-CL-065_Einsatz von Temporärarbeitenden
BFA-MB-210_Einsatz von Temporärarbeitenden
Weitere Hilfsmittel
Wenn Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen auf einer Baustelle von mehreren Unternehmen benützt werden, gelten sie gemäss Bauarbeitenverordnung (BauAV) als baustellenspezifische Massnahmen. Solche Massnahmen müssen gemäss Artikel 3 der BauAV geplant und während der Ausführung der Bauarbeiten koordiniert werden. Die Koordination dieser Massnahmen ist in Artikel 9 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) geregelt. Gemäss VUV haben die an einem Bauwerk beteiligten Arbeitgeber die erforderlichen Massnahmen gegenseitig abzusprechen.
BFA-MB-010_Uebergabe baustellenspezifische Schutzmassnahmen
BFA-NA-001_Herabfallende Gegenstände Nachtrag Herabfallende Gegenstände
BFA-NA-002_Scharfkantige und spitzige Gegenstände Nachtrag Scharfkantige und spitzige Gegenstände
BFA-NA-003_Sicherung Boden-Wand-Deckenöffnungen Nachtrag Sicherung Boden-Wand-Deckenöffnungen
BFA-NA-004_Sicherung von Absturzkanten Nachtrag Sicherung von Absturzkanten
BFA-NA-005_Verkehrswege-Arbeitsplatzzugänge Nachtrag Verkehrswege-Arbeitsplatzzugänge
Gemäss Art. 4 BauAV ist dafür zu sorgen, dass vor Beginn der Bauarbeiten ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept in nachweisbarer Form vorliegt. Die Vorlage zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept der Beratungsstelle für Arbeitssicherheit (BfA) stellt eine Planungshilfe für die Baustelle dar und beinhaltet die wichtigsten baustellenspezifischen Massnahmen, die Planung des Personals im Hinblick auf die Ausführung von Arbeiten mit besonderen Gefahren gemäss Art. 8 VUV und die Planung der erforderlichen Massnahmen für eine funktionierende Notfallorganisation.
BFA-FO-001_SiGe-Konzept Hochbau
BFA-FO-002_SiGe-Konzept Kundenmaurerei
BFA-FO-003_SiGe-Konzept Verkehrsweg- und Tiefbau
BFA-FO-004_SiGe-Konzept Spezialtiefbau
BFA-FO-005_SiGe-Konzept Kleinprojekte Verkehrsweg- und Tiefbau