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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz organisieren

Der Arbeitgeber ist gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) Art. 82 Abs. 1 und 2 sowie Arbeitsgesetz (ArG) Art. 6 Abs. 1 verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

Betriebliches Sicherheitssystem

Auf Schweizer Baustellen ereignen sich noch immer zu viele Unfälle: Allein im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sind es über 50 000 im Jahr. Für mehr Sicherheit und weniger Unfälle braucht es den Einsatz und die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die lebenswichtigen Regeln für jede Berufsgruppe und die Sicherheits-Charta erhöhen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle.

Für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz ist der Arbeitgeber verantwortlich. Die Sicherheitsorganisation regelt im Betrieb Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Der Arbeitgeber hat insbesondere die Abläufe, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen in seinem Unternehmen so zu regeln, dass es zu keinen Unfällen kommt und die Gesundheit der Beschäftigten nicht geschädigt wird.

Der Aufbau des Sicherheitssystems ist eine Führungsaufgabe. Der Chef oder die Chefin kann jedoch bestimmte Aufgaben delegieren und Unterstützung beiziehen. Es macht Sinn, im Betrieb eine Kontaktperson für Arbeitssicherheit (KOPAS) zu bestimmen und sie speziell für diese Aufgabe ausbilden zu lassen. Die Übertragung von Aufgaben entbindet den Arbeitgeber nicht von seinen Verpflichtungen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz (Verordnung über die Unfallverhütung, Art. 7). Die Hauptverantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb bleibt beim Arbeitgeber!
Publikationsliste Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

BFA-IN-001_Publikationsliste Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Sicherheitsregeln definieren

Sicherheits- und Verhaltensregeln ermöglichen es Mitarbeitenden und Dritten, sich jederzeit sicherheitsgerecht zu verhalten. Vor allem bei risikoreichen und aussergewöhnlichen Aufgaben und Tätigkeiten sind betriebs- und arbeitsplatzspezifische Regeln unverzichtbar.

Der Unternehmer trägt als Arbeitgeber die Verantwortung für seine Mitarbeitenden. Sicherheit und Gesundheitsschutz sind ein wichtiger Teil der Führungsarbeit. Wenn die Sicherheit der Mitarbeitenden nicht gewährleistet werden kann, gilt: STOPP – Gefahr beheben – weiterarbeiten.

Einsatz von Temporärarbeitenden

Die Mehrheit der Temporärarbeitenden wird im Baugewerbe und in der Industrie eingesetzt. Laut Statistiken haben temporär eingesetzte Arbeitnehmende ein höheres Berufsunfallrisiko als die eigenen Mitarbeitenden im Einsatzbetrieb.

Der Personalverleih- und der Einsatzbetrieb müssen klare Abmachungen treffen – besonders was das Anforderungsprofil betrifft. Der Einsatzbetrieb hat gegenüber den Temporärarbeitenden die gleiche Verantwortung wie für die eigenen Mitarbeitenden (Art. 6 Abs. 1, VUV). Für die Temporärarbeitenden gilt, dass sie sich an die Weisungen des Einsatzbetriebs halten müssen.

Informationen und Hilfsmittel

Folgende Publikationen unterstützen Sie bei der betrieblichen Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Einsatz von Temporärarbeitenden

BFA-CL-065_Einsatz von Temporärarbeitenden

Einsatz von Temporärarbeitenden

BFA-MB-210_Einsatz von Temporärarbeitenden

Baustellenspezifische Massnahmen

Wenn Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen auf einer Baustelle von mehreren Unternehmen benützt werden, gelten sie gemäss Bauarbeitenverordnung (BauAV) als baustellenspezifische Massnahmen. Solche Massnahmen müssen gemäss Artikel 3 der BauAV geplant und während der Ausführung der Bauarbeiten koordiniert werden. Die Koordination dieser Massnahmen ist in Artikel 9 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) geregelt. Gemäss VUV haben die an einem Bauwerk beteiligten Arbeitgeber die erforderlichen Massnahmen gegenseitig abzusprechen.

Informationen und Hilfsmittel

Folgende Publikationen unterstützen Sie bei der betrieblichen Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Uebergabe baustellenspezifische Schutzmassnahme

BFA-MB-010_Uebergabe baustellenspezifische Schutzmassnahmen

Nachtrag Herabfallende Gegenstände

BFA-NA-001_Herabfallende Gegenstände Nachtrag Herabfallende Gegenstände

Nachtrag Scharfkantige und spitzige Gegenstände

BFA-NA-002_Scharfkantige und spitzige Gegenstände Nachtrag Scharfkantige und spitzige Gegenstände

Nachtrag Sicherung Boden-Wand-Deckenöffnungen

BFA-NA-003_Sicherung Boden-Wand-Deckenöffnungen Nachtrag Sicherung Boden-Wand-Deckenöffnungen

Nachtrag Sicherung von Absturzkanten

BFA-NA-004_Sicherung von Absturzkanten Nachtrag Sicherung von Absturzkanten

Nachtrag Verkehrswege-Arbeitsplatzzugänge

BFA-NA-005_Verkehrswege-Arbeitsplatzzugänge Nachtrag Verkehrswege-Arbeitsplatzzugänge

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept

Gemäss Art. 4 BauAV ist dafür zu sorgen, dass vor Beginn der Bauarbeiten ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept in nachweisbarer Form vorliegt. Die Vorlage zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept der Beratungsstelle für Arbeitssicherheit (BfA) stellt eine Planungshilfe für die Baustelle dar und beinhaltet die wichtigsten baustellenspezifischen Massnahmen, die Planung des Personals im Hinblick auf die Ausführung von Arbeiten mit besonderen Gefahren gemäss Art. 8 VUV und die Planung der erforderlichen Massnahmen für eine funktionierende Notfallorganisation.

Informationen und Hilfsmittel

Folgende Publikationen unterstützen Sie bei der betrieblichen Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept für den Hochbau nach Art. 4 BauAV

BFA-FO-001_SiGe-Konzept Hochbau

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept für Kurzarbeiten und Kundenmaurerei nach Art. 4 BauAV

BFA-FO-002_SiGe-Konzept Kundenmaurerei

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept für den Verkehrsweg- und Tiefbau nach Art. 4 BauAV

BFA-FO-003_SiGe-Konzept Verkehrsweg- und Tiefbau

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept für Baustellen Spezialtiefbau nach Art. 4 BauAV

BFA-FO-004_SiGe-Konzept Spezialtiefbau

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept für Kleinprojekte Verkehrsweg- und Tiefbau nach Art. 4 BauAV

BFA-FO-005_SiGe-Konzept Kleinprojekte Verkehrsweg- und Tiefbau