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Ausbildung, Instruktion und Information der Mitarbeitenden

Sicheres und gesundheitsbewusstes Handeln bedingt entsprechendes Wissen. Dieses Wissen wird durch gezielte und permanente Information und Schulung aller Mitarbeitenden sichergestellt.

Mitarbeitende systematisch instruieren und informieren

Gemäss Artikel 6 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) sorgt der Arbeitgeber dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der dort tätigen Arbeitnehmer eines anderen Betriebes, ausreichend und angemessen informiert und angeleitet werden über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Massnahmen der Arbeitssicherheit. Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmenden mit bestimmten Aufgaben der Arbeitssicherheit betraut, so muss er ihn laut Artikel 7 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) in zweckmässiger Weise aus- und weiterbilden und ihm klare Weisungen und Kompetenzen erteilen.

Deshalb sind Information, Instruktion und Ausbildung aller Mitarbeitenden zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb eine wichtige Voraussetzung, um Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil des betrieblichen Sicherheitssystems. Mit einer systematischen Information, Instruktion und Ausbildung verfügen die Mitarbeitenden des betreffenden Betriebs jederzeit über die notwendigen Kenntnisse zur sicheren Ausführung ihrer Arbeit. Sie werden dadurch zu Mitverantwortlichen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Ausbildung für Arbeiten mit besonderen Gefahren

Arbeitgeber dürfen Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Mitarbeitenden übertragen, die dafür ausgebildet sind. Dies verlangt der Artikel 8 zu Vorkehrungen bei Arbeiten mit besonderen Gefahren der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV). Wenn eine Person eine solche Arbeit alleine ausführt, so muss der Arbeitgeber sie dabei überwachen lassen. Die Ausbildung für Arbeiten mit besonderen Gefahren erfolgt je nach Art der Tätigkeit in einer Ausbildungsstätte oder innerbetrieblich.