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Die Arbeit auf Baustellen ist mit vielen Gefahren verbunden. Die Unfallstatistik zeigt, dass jährlich jeder vierte Bauarbeiter einen Arbeitsunfall erleidet. Temporärarbeitende sind sogar noch etwas häufiger betroffen. Diese Unfälle sind nicht einfach Schicksal. Dagegen lässt sich zum Glück etwas tun. Jeder Einzelne kann durch sein persönliches Verhalten beitragen, Unfälle zu vermeiden. Konzentriertes, aufmerksames Arbeiten und das Befolgen einiger wichtiger Grundregeln sind der Schlüssel zu Sicherheit und Gesundheit.
Arbeiten in der Höhe – Absturzgefahr
Gräben, Schächte, Baugruben
Arbeiten in Rohrleitungen
Sicherer Umgang mit Elektrizität
Gefährliche und gesundheitsgefährdende Stoffe
Rückbau- oder Abbrucharbeiten
Untertagarbeiten
Stolpern und Stürzen
Absturz als tödlichste Unfallgefahr
In der Schweiz geschehen im Bauhauptgewerbe jährlich 2000 Absturzunfälle. Diese haben durchschnittlich 100 Invaliditätsfälle und 7 Todesopfer zur Folge.
Es gilt der Grundsatz: Bei Absturzhöhen von mehr als 2 Metern sind Schutzmassnahmen zu treffen. Kollektive Schutzeinrichtungen wie Gerüste (z. B. im Hochbau die Fassadengerüstpflicht ab 3.0 Metern Absturzhöhe), Auffangnetze, Geländer, Hubarbeitsbühnen usw. haben Vorrang gegenüber dem Individualschutz (z. B. Anseilschutz).
Bei Bau-, Montage-, Reparatur- und Unterhaltsarbeiten ist es technisch nicht immer möglich, kollektive Schutzeinrichtungen zu installieren. In diesen Fällen ist die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu verwenden, und zwar auch dann, wenn die Arbeiten in der Höhe nur von kurzer Dauer sind. Wer sich mit dem Sicherungsseil und Auffanggurt gegen Absturz sichert, braucht das richtige Material, eine seriöse Schulung und Training. Ein unsachgemässer Umgang mit der PSAgA kann fatale Folgen haben.
Folgende Publikationen unterstützen Sie bei der betrieblichen Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
BFA-IN-054_Schutz vor Absturz
BFA-IN-054_Schutz vor Absturz (Portugiesisch)
BFA-CL-062_Rettungskonzept für den Einsatz von PSAgA
Arbeiten in der Höhe
Arbeitsmittel – Arbeiten in der Höhe
Weiterführende Informationen
Die Böschungsneigungen sind der Standfestigkeit des Baugrundes anzupassen. Bei kritischen Böschungs- und Baugrubensituationen hilft das folgende Nachweisdokument dem Arbeitgeber, die notwendigen Angaben einzufordern und die Verantwortlichkeiten zu klären.
Der Abbau von Gestein, Kies und Sand hat nach einem vor Beginn der Arbeiten erstellten Plan zu erfolgen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Abbau von mehr als 5000 m³ vor der Ausführung der Suva zu melden.
BFA-IN-063_Schutz vor Verschüttungen bei Aushubarbeiten
BFA-IN-063_Schutz vor Verschüttungen bei Aushubarbeiten (Portugiesisch)
Informationen und Hilfsmittel
Vor Beginn der Arbeiten in Rohrleitungen muss ein schriftliches Sicherheits- und Rettungskonzept erstellt werden, wenn Personen eingesetzt werden und Brand-, Explosions- und Vergiftungsgefahr nicht auszuschliessen sind.
Die Gefahren der Elektrizität werden oft unterschätzt. Das Risiko, bei einem Elektrounfall das Leben zu verlieren, ist zwei- bis dreimal höher als bei anderen Unfällen. Technische Schutzmassnahmen schützen nicht gegen alle Gefahren. Deshalb sind beim Umgang mit Elektrizität korrektes Verhalten und die regelmässige Sensibilisierung für die Gefahren besonders wichtig.
Grundsätzlich gilt: Vor Beginn der Bauarbeiten muss immer abgeklärt werden, ob im Arbeitsbereich Anlagen vorhanden sind, durch die Personen gefährdet werden können. Zum Beispiel: elektrische Anlagen, Verkehr, Leitungen, Kanäle, Schächte und Anlagen mit Explosionsgefahr oder Giftstoffen.
BFA-MB-020_Elektrische Installationen und Betriebsmittel auf Baustellen
BFA-MB-021_IP55 Stecker und Steckdosen auf Baustellen
Weitere Hilfsmittel
Grundlagen – Gefahrstoffe
Gefährliche Stoffe
Gesundheitsgefährdende Stoffe
Vor Beginn der Arbeiten müssen die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken ermittelt und die erforderlichen Massnahmen getroffen werden. Rückbau- und Abbrucharbeiten dürfen nur unter fachkundiger Aufsicht durchgeführt werden.
BFA-IN-061_Umgang mit Asbest
BFA-IN-061_Umgang mit Asbest (Portugiesisch)
BFA-MB-003_Asbestarbeiten ausschreiben
Untertagbaustellen bergen besondere Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden. Vor Beginn der Arbeiten muss der Arbeitgeber ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept sowie ein ausführliches Rettungskonzept erstellen.
Arbeiten im Tunnel- und Stollenbau sind der Suva mindestens zwei Wochen vor Beginn zu melden. Von dieser Meldepflicht ausgenommen sind Kontroll- und Unterhaltsarbeiten an und in bestehenden Tunnels.
Stolpern und Stürzen ist die häufigste Unfallursache in der Schweiz. Ein Viertel der Unfälle geschehen auf Treppen. In den Wintermonaten passieren mehr Unfälle als in den Sommermonaten. Daher müssen Arbeitsplätze sicher und über sichere Verkehrswege zu erreichen sein.