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ASA-Pool

Die Bestimmungen der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) gelten grundsätzlich für sämtliche Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen. Dies gilt auch für die Bestimmungen über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit.

Die Betriebe müssen Spezialisten beiziehen, wenn dies zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden und für ihre Sicherheit erforderlich ist.

Beizug ASA-Spezialisten

Als Mitgliedsunternehmen der Branchenlösung sicuro können Sie Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen, wenn in Ihrem Betrieb besondere Gefährdungen nach Anhang 1 der EKAS Richtlinie 6508 auftreten und das erforderliche Fachwissen (vgl. Anhang 4) zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nicht vorhanden ist.

Unsere Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Pool) können Sie für folgende Dienstleitungen beziehen:

  • Beratung und Unterstützung bei der betrieblichen Umsetzung der Branchenlösung
  • Erarbeitung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Festlegung der Zielsetzungen und Schwerpunktthemen
  • Erarbeitung und Aktualisierung von Publikationen
  • Referent/in für
        • – KOPAS-Grundkurs, KOPAS-Fortbildungskurs
        • – Grundwissen Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz für Vorgesetzte
        • – Schulungen, bezogen auf das jeweilige Spezialgebiet

Weiterführende Informationen

sicuro Pool ASA-MSST-MSSL

sicuro Pool ASA-MSST-MSSL

Anhang 3 ASA-Pool

Anhang 3 ASA-Pool