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Die Bestimmungen der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) gelten grundsätzlich für sämtliche Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen. Dies gilt auch für die Bestimmungen über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit. Die Betriebe müssen Spezialisten beiziehen, wenn dies zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden und für ihre Sicherheit erforderlich ist.
Beizug ASA-Spezialisten
Weiterführende Informationen
Als Mitgliedsunternehmen der Branchenlösung sicuro können Sie Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen, wenn in Ihrem Betrieb besondere Gefährdungen nach Anhang 1 der EKAS Richtlinie 6508 auftreten und das erforderliche Fachwissen (vgl. Anhang 4) zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nicht vorhanden ist.
Unsere Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Pool) können Sie für folgende Dienstleitungen beziehen:
sicuro Pool ASA-MSST-MSSL
Anhang 3 ASA-Pool