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Gesetzliche Grundlagen

Hier finden Sie wichtige rechtliche Grundlagen und Hilfsmittel zu
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Die Bundesverfassung bildet die rechtliche Grundordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Sie regelt das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen, den Aufbau und die Zuständigkeiten der Bundesbehörden sowie die grundlegenden Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger.

Die heute geltende Verfassung stammt aus dem Jahre 1999.

 

Verordnungen sind rechtsetzende Erlasse, welche der Verfassung und dem Gesetz nachgeordnet sind. Sie führen die gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen und vervollständigen diese.

Verordnungen zum Arbeitsgesetz

Verordnung über die Unfallversicherung (UVV)

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV)

Art. 3–10 VUV, Pflichten des Arbeitgebers

Art. 11 VUV, Pflichten des Arbeitnehmers

Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicher­heit

Weitere Verordnungen

Die Wegleitungen erläutern die Regelungen und zeigen an praktischen Beispielen, wie sie zu interpretieren und anzuwenden sind.

Sie dienen vor allem den Durchführungsorganen des Arbeitsgesetzes als Arbeitshilfsmittel, aber auch allen Verantwortlichen für Administration und Personalwesen in den Betrieben, den Mitgliedern von Personal- und Betriebskommissionen, den Berufsverbänden sowie den Rechtsberatern, welche in diesen Bereichen tätig sind.

 

 

Die Wegleitung der EKAS durch die Arbeitssicherheit

Die Wegleitung der EKAS durch die Arbeitssicherheit enthält die Erläuterungen der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Zur Komplettierung werden auch verwandte Bereiche – Arbeitsgesetz, Produktesicherheitsgesetz, Mitwirkungsgesetz sowie weitere Gesetze und Verordnungen – in diese Erläuterungen einbezogen.

 

Wegleitung der EKAS

Als Richtlinien werden Handlungs- und Ausführungsvorschriften von Institutionen bezeichnet. Sie kommen oft dort zum Einsatz, wo Verordnungen oder Normen keine präzisen Vorgaben machen oder gänzlich fehlen. Wie rechtlich verbindlich solche Richtlinien für die Beteiligten sind, hängt in erster Linie davon ab, welchen Stellenwert und welche Anerkennung der Herausgeber hat. Ob die jeweilige Richtlinie eingehalten werden muss und ob sie in einem Streitfall vor Gericht Bestand hat, hängt deshalb vom Einzelfall ab.

Sinn und Zweck von EKAS-Richtlinien

Die EKAS-Richtlinien haben den Zweck (siehe Artikel 52a Absatz 1 VUV), eine einheitliche und sachgerechte Anwendung der Vorschriften über die Arbeitssicherheit, d. h. die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten, zu gewährleisten. Die EKAS berücksichtigt dabei das entsprechende internationale Recht.

Die EKAS-Richtlinien konkretisieren die Gesetzesvorschriften und erläutern somit das Gesetz (namentlich UVG) und die Verordnungen (insbesondere VUV); sie schaffen aber kein (neues) Recht.

 

Die Schweiz verfügt dank den rechtlich verbindlichen VKF-Brandschutzvorschriften weltweit über einen der höchsten Sicherheitsstandards.
Die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der VKF stellen die gesetzliche Grundlage für die Ausführung des Brandschutzes in Gebäuden dar.

 

Der Rechtsdienst des SBV bietet seinen Mitgliedsbetrieben eine unentgeltliche Erstberatung über die Hotline oder per E-Mail. Zudem führt er im Rahmen von Sektionsanlässen Referate und Schulungen zu verschiedenen Rechtsbereichen des Unternehmeralltags durch.

 

Der Rechtsdienst des SBV