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9. Gesundheitsschutz

Der Einbezug von ergonomischen, arbeitshygienischen und arbeitspsychologischen Grundsätzen und Regeln ist Voraussetzung für eine optimale Gestaltung der Arbeit.

Insbesondere sind krankheitserzeugende Faktoren systematisch zu erfassen und wo nötig Massnahmen zu treffen.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Ungünstige Arbeitsbedingungen (organisatorischer, ergonomischer, physikalischer, chemischer oder biologischer Art) können Ursachen von gesundheitlichen Beschwerden und Berufskrankheiten sein. Die Prävention von Gesundheitsrisiken bei der Arbeit ist nicht freiwillig.

Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird im Arbeitsgesetz in Artikel 6 geregelt. Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz konkretisiert diese Anforderung und umschreibt im Grundsatz in Art. 2: «Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten».

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können beide von diesen gesetzlichen Anforderungen profitieren. Gute Arbeitsbedingungen und Erfolge in der beruflichen Tätigkeit können Quellen von psychischem und physischem Wohlbefinden sein und können Motivation und Arbeitsleistung steigern.

Merkblätter und Hilfsmittel

Folgende Unterlagen helfen Ihnen bei der betrieblichen Umsetzung des Sicherheitssystems gemäss der Branchenlösung sicuro.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

SIC-HB-091_Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Berufskrankheiten und deren Verhütung

SIC-HB-092_Berufskrankheiten und deren Verhütung

Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung

Die Ergonomie beschäftigt sich mit der Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Fähigkeiten und Eigenschaften des arbeitenden Menschen und mit den Anpassungsmöglichkeiten des Menschen an seine Arbeitsaufgabe. Es geht um eine menschengerechte Organisation der Arbeit, um den Arbeitsinhalt und das gesamte Arbeitsumfeld.

Sowohl die Arbeitsräume als auch die Umgebung des Arbeitsplatzes beeinflussen das Befinden und das Leistungsvermögen des Menschen. Wichtige Einflussfaktoren sind die bauliche Ausstattung, die Beleuchtung, das thermische sowie das raumakustische Klima der Arbeitsräume und der Umgebung.

Eine ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsgeräte und Hilfsmittel ermöglicht es, die Beschäftigten auch bei langfristiger Ausübung ihrer Tätigkeit vor körperlichen Schäden zu schützen. Dabei sind die Risiken für den Bewegungsapparat (Muskeln, Knochen und Sehnen) wegen der grossen Häufigkeit von arbeitsbezogenen muskuloskelettalen Erkrankungen (z. B. Rückenschmerzen) besonders zu beachten.

Eine gute Arbeit fördert das Wohlbefinden und Selbstwertgefühl. Ungünstige Arbeitsbedingungen können sich negativ auf das Befinden auswirken und Ursachen von gesundheitlichen Beschwerden sein. Es gilt, am Arbeitsplatz psychosoziale Risiken (z. B. Stress, Burnout, Mobbing) zu vermeiden, die durch unzulängliche Arbeitsgestaltung und -organisation sowie durch ein ungünstiges soziales Umfeld bei der Arbeit entstehen.

Merkblätter und Hilfsmittel

Folgende Unterlagen helfen Ihnen bei der betrieblichen Umsetzung des Sicherheitssystems gemäss der Branchenlösung sicuro.

SICURO

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Jugendarbeitsschutz

Das Arbeitsgesetz und seine Verordnungen enthalten besondere Vorschriften zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5) regelt den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihrer physischen und psychischen Entwicklung. Als «jugendlich» gelten Arbeitnehmende ab der Geburt bis zum 18. Geburtstag.

Von den Sonderschutzvorschriften nach Arbeitsgesetz werden Jugendliche erfasst, die in der Lehre sind, aber auch Jugendliche, die ausserhalb einer Lehre beschäftigt werden (Ferienjobs, Schnupperlehren oder Aufbesserung des Taschengeldes in der Freizeit). Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Arbeitsgesetz – und damit auch seine Bestimmungen zum besonderen Schutz der Jugendlichen – nicht für alle Personen und Betriebe gilt.

Der Lehrbetrieb ist verpflichtet, eine sichere Lehrzeit zu gewährleisten. Lernende sind neu im Beruf und neu im Betrieb. Darum ist das Unfallrisiko von Lernenden wesentlich höher als dasjenige von erfahrenen Berufsleuten. Es ist wichtig, dass die Lernenden vom ersten Arbeitstag an gezielt in die Arbeitssicherheit und in den Gesundheitsschutz eingeführt werden.

Merkblätter und Hilfsmittel

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Jugendarbeitsschutz

SIC-HB-920_Jugendarbeitsschutz

Sichere Lehrzeit

SIC-HB-921_Sichere Lehrzeit

Mutterschutz

Körperliche Veränderungen machen eine Frau während und nach der Schwangerschaft empfindlicher gegenüber schädlichen Einwirkungen und Belastungen am Arbeitsplatz. Gegen Ende der Schwangerschaft kann eine beschwerliche Arbeit (Lasten tragen, repetitive Arbeiten, längeres Arbeiten im Stehen, ungünstige Arbeitszeiten etc.) das Risiko für eine Wachstumsverzögerung im Mutterleib, einen Spätabort oder eine Frühgeburt stark erhöhen. Deshalb müssen die Arbeitsbedingungen für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen so gestaltet sein, dass die Gesundheit der Mitarbeiterin und des Kindes nicht beeinträchtigt wird.

Merkblätter und Hilfsmittel

Folgende Unterlagen helfen Ihnen bei der betrieblichen Umsetzung des Sicherheitssystems gemäss der Branchenlösung sicuro.

Mutterschutz

SIC-HB-922_Mutterschutz

Betrieblicher Pandemieplan

In der Schweiz ist jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeitenden vor einer Infektion mit gefährlichen Mikroorganismen zu schützen. Das Handbuch für die betriebliche Vorbereitung auf einen Pandemiefall hilft den Unternehmen, geeignete Massnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden vor Ansteckungen und zur Aufrechterhaltung des Betriebs zu treffen.

Merkblätter und Hilfsmittel

Folgende Unterlagen helfen Ihnen bei der betrieblichen Umsetzung des Sicherheitssystems gemäss der Branchenlösung sicuro.

Betrieblicher Pandemieplan

SIC-HB-923_Betrieblicher Pandemieplan