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6. Massnahmenplanung und -realisierung

Mit geeigneten Massnahmen sind die ermittelten Gefährdungen zu beseitigen bzw. auf ein akzeptables Mass zu reduzieren. Die Massnahmen müssen den Gefährdungen stets angepasst sein und es ist sicherzustellen, dass die getroffenen Massnahmen langfristig wirksam bleiben.

Planung und Umsetzung von Massnahmen

Zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind Schutzmassnahmen so zu ergreifen, dass sich gleichartige Ereignisse nicht wiederholen.

Die sich aus Gefährdungsermittlungen, Ereignisabklärungen oder aus periodischen Sicherheitskontrollen ergebenden notwendigen Massnahmen sind immer nach dem STOP-Prinzip festzulegen, zu terminieren und zu überwachen.

Je besser die Mitarbeitenden bei der Gefährdungsermittlung und Massnahmenplanung miteinbezogen werden, desto höher ist die Akzeptanz für die Schutzmassnahmen. Dies fördert die Motivation für sicheres Verhalten und damit die Sicherheitskultur im Unternehmen.

Merkblätter und Hilfsmittel

Folgende Unterlagen helfen Ihnen bei der betrieblichen Umsetzung des Sicherheitssystems gemäss der Branchenlösung sicuro.

Massnahmenplanung und -realisierung

SIC-HB-061_Massnahmenplanung und -realisierung

STOP-Prinzip

SIC-HB-062_STOP-Prinzip

Vorlage Massnahmenplan

SIC-HM-061_Vorlage Massnahmenplan

Publikationsliste Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

BFA-IN-001_Publikationsliste Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz_sicuro

Baustellenspezifische Massnahmen

Wenn Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen auf einer Baustelle von mehreren Unternehmen benützt werden, gelten sie gemäss Bauarbeitenverordnung (BauAV) als baustellenspezifische Massnahmen. Solche Massnahmen müssen gemäss Artikel 3 der BauAV geplant und während der Ausführung der Bauarbeiten koordiniert werden. Die Koordination dieser Massnahmen ist in Artikel 9 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) geregelt. Gemäss VUV haben die an einem Bauwerk beteiligten Arbeitgeber die erforderlichen Massnahmen gegenseitig abzusprechen.

Merkblätter und Hilfsmittel

Folgende Unterlagen helfen Ihnen bei der betrieblichen Umsetzung des Sicherheitssystems gemäss der Branchenlösung sicuro.

Baustellenspezifische Massnahmen

SIC-HB-063_Baustellenspezifische Massnahmen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept

Gemäss Art. 4 BauAV ist dafür zu sorgen, dass vor Beginn der Bauarbeiten ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept in nachweisbarer Form vorliegt. Die Vorlage zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept der Beratungsstelle für Arbeitssicherheit (BfA) stellt eine Planungshilfe für die Baustelle dar und beinhaltet die wichtigsten baustellenspezifischen Massnahmen, die Planung des Personals im Hinblick auf die Ausführung von Arbeiten mit besonderen Gefahren gemäss Art. 8 VUV und die Planung der erforderlichen Massnahmen für eine funktionierende Notfallorganisation.

Merkblätter und Hilfsmittel

Folgende Unterlagen helfen Ihnen bei der betrieblichen Umsetzung des Sicherheitssystems gemäss der Branchenlösung sicuro.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept

SIC-HB-064_Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept