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2. Sicherheitsorganisation

Die Sicherheitsorganisation regelt im Betrieb Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Sicherheitsorganisation aufbauen

Für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in einem Unternehmen ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er hat insbesondere die Abläufe, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen in seinem Unternehmen so zu regeln, dass es zu keinen Unfällen kommt und die Gesundheit der Beschäftigten nicht geschädigt wird.

Der Aufbau des Sicherheitssystems ist eine Führungsaufgabe. Der Chef oder die Chefin kann jedoch bestimmte Aufgaben delegieren und Unterstützung beiziehen. Es macht Sinn, im Betrieb eine Kontaktperson für Arbeitssicherheit (KOPAS) zu bestimmen und sie speziell für diese Aufgabe ausbilden zu lassen.

Die Übertragung von Aufgaben entbindet den Arbeitgeber nicht von seinen Verpflichtungen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Die Hauptverantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb bleibt beim Arbeitgeber!

Merkblätter und Hilfsmittel

Folgende Unterlagen helfen Ihnen bei der betrieblichen Umsetzung des Sicherheitssystems gemäss der Branchenlösung sicuro.

Sicherheitsorganisation aufbauen

SIC-HB-021_Sicherheitsorganisation aufbauen

Vorlage Funktionendiagramm Bau

SIC-HM-021_Vorlage Funktionendiagramm Bau

Vorlage Stellenbeschreibung Kontaktperson für Arbeitssicherheit KOPAS

SIC-HM-022_Vorlage Stellenbeschreibung Kontaktperson für Arbeitssicherheit KOPAS

Garanten- und Sorgfaltspflicht des Sicherheitsbeauftragten / KOPAS

SBV-MB-010_Garanten- und Sorgfaltspflicht des Sicherheitsbeauftragten KOPAS

Zusammenarbeit mit Drittfirmen regeln

Beim Zusammenwirken mehrerer Unternehmen bleiben grundsätzlich alle beteiligten Arbeitgeber für die Sicherheit ihrer Betriebsangehörigen verantwortlich. Der einzelne Arbeitgeber nimmt diese Verantwortung wahr, indem er mit den anderen beteiligten Firmen die zur Wahrung der Arbeitssicherheit erforderlichen Absprachen trifft und deren Einhaltung überprüft.

Zusätzlich muss der Auftrag gebende Betrieb das Personal der Fremdfirmen ausdrücklich auf die in seinem Betrieb geltenden Sicherheitsbestimmungen aufmerksam machen.

ASA-Pool beiziehen

Der Arbeitgeber muss nach Art. 11a VUV Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialisten) beiziehen, wenn es zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und für ihre Sicherheit erforderlich ist.

ASA-Spezialisten müssen beigezogen werden, wenn besondere Gefährdungen nach Anhang 1 (ASA-Richtlinie 6508) im Betrieb auftreten und wenn im Betrieb das erforderliche Fachwissen (vgl. Anhang 4, Richtlinie 6508) zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nicht vorhanden ist.

Als Spezialisten der Arbeitssicherheit gelten Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsfachleute und Sicherheitsingenieure, welche die Anforderungen der Verordnung über die Eignung der Spezialisten der Arbeitssicherheit erfüllen. ASA-Spezialisten sind fachlich in der Lage, eine den betrieblichen Verhältnissen angepasste und auf die besonderen Gefährdungen ausgerichtete Beratung durchzuführen.

Als Mitgliedsunternehmen der Branchenlösung sicuro können Sie Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit für betriebsbezogene Beratungen jederzeit beiziehen.

Weiterführende Informationen und Angaben der Spezialisten der Arbeitssicherheit der Branchenlösung sicuro erhalten Sie unter «ASA-Pool».