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Der Arbeitgeber ist gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) Art. 82 Abs. 1 und 2 sowie Arbeitsgesetz (ArG) Art. 6 Abs. 1 verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Die Branchenlösung sicuro unterstützt die Mitgliedsbetriebe als Arbeitgeber bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Ziel und Zweck
Trägerschaft
Geltungsbereich
Kosten der Mitgliedschaft
Mitgliedschaft
Die Branchenlösung sicuro garantiert den Mitgliedsunternehmen die Beizugspflicht von Spezialisten der Arbeitssicherheit nach Art. 11a der Verordnung über die Unfallverhütung und ermöglicht einen effizienten Umgang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die optimale Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Mit der Branchenlösung sicuro können die Mitgliedsbetriebe ein einfaches und schnell umsetzbares Sicherheitssystem aufbauen und implementieren oder dieses in ihre bestehende Managementsysteme nach ISO-Normen integrieren.
Die Branchenlösung sicuro stellt den Mitgliedsbetrieben im Baugewerbe ein betriebliches Sicherheitssystem (Organisationshandbuch) mit relevanten Informationen und Hilfsmitteln zur Verfügung. Zudem bietet die Branchenlösung sicuro Kontaktpersonen für Arbeitssicherheit (KOPAS) Aus- und Fortbildungskurse an und fördert den Erfahrungsaustausch zwischen den Beteiligten der Baubranche. Das Organisationshandbuch wird durch die Branchenlösung sicuro regelmässig auf Vollständigkeit und Aktualität überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt. Die konkrete Planung, Umsetzung und Kontrolle des betrieblichen Sicherheitssystems gemäss der Branchenlösung sicuro muss jedoch durch jedes einzelne Mitgliedsunternehmen erfolgen.
Die Branchenlösung sicuro wird von den Sozialpartnern des Baugewerbes getragen und wurde in Zusammenarbeit mit Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit entwickelt. Der Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Pool) erfolgt kollektiv für die Mitgliedsunternehmen.
Die Branchenlösung sicuro wird alle 5 Jahre durch die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) rezertifiziert. Die Branchenlösung ist bis 31.12.2026 rezertifiziert.
Konzept sicuro
Anhang 1 Sicherheitsziele
Anhang 2 KOPAS-Ausbildung
Anhang 3 ASA-Pool
Anhang 4 Anschlussvereinbarung
Anhang 5 Beitrittsantrag
Kurzbeschreibung Branchenlösung sicuro No. 04
EKAS Zertifikat Branchenlösung sicuro 2021
SIC-HM-001_Anleitung Registrierung KOPAS für Webseite sicuro
Die Branchenlösung sicuro wird von einer paritätisch zusammengesetzten Trägerschaft getragen.
Die Trägerschaft ist als Verein aufgestellt und hat folgende Mitglieder: den Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) auf Arbeitgeberseite und die Gewerkschaften Unia und Syna sowie Baukader Schweiz auf Arbeitnehmerseite.
Der Vorstand des Trägervereins ist das Steuerungsorgan und setzt sich zusammen aus vier Vertretern des SBV, zwei Vertretern der Unia, einem Vertreter der Syna sowie einem Vertreter von Baukader Schweiz.
Die Trägerschaft fördert die Erarbeitung, die Umsetzung und die Weiterentwicklung einer Branchenlösung für das erweiterte Bauhauptgewerbe gemäss den Vorgaben der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS).
Genauere Informationen zur Organisation des Trägervereins sicuro können den Vereinsstatuten und dem Organisationsreglement entnommen werden.
sicuro Statuten
sicuro Organisationsreglement
sicuro bietet Lösungen für Betriebe des erweiterten Bauhauptgewerbes (Suva Prämienklasse 41 A Unterklassen A0, AK, AT und AW), die steinverarbeitenden Betriebe (Suva Prämienklasse 38S) und für die Architektur und Ingenieurbüro der Baubranche (Suva Prämienklasse 62B Unterklasse A) an. Entscheidend für die Zuordnung in eine Suva-Prämienklasse sind die in diesen Betrieben konkret ausgeübten betrieblichen Tätigkeiten oder die Art und Weise, wie diese Arbeiten ausgeübt werden.
Branchen respektive Fachrichtungen
Die Branchenlösung sicuro ist gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbandes4 für folgende Betriebe anwendbar, wobei weitergehende oder gleichwertige Lösungen zulässig sind:
Andere Branchen/Fachrichtungen können mit der Anschlussvereinbarung die Branchenlösung als anwendbar erklären. Mit der Anschlussvereinbarung ist die Branchenlösung unter anderem für folgende Betriebe/Branchen anwendbar, wobei weitergehende oder gleichwertige Lösungen zulässig sind:
Die Kosten für Mitgliedschaft in der Branchenlösung sicuro können je nach Fachrichtung variieren. Sie können bei der Geschäftsstelle der jeweiligen Fachrichtung angefragt werden. (Siehe E-Mail-Adressen in der Box am Ende des Beitrittsantrags Anhang 5).