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Über sicuro

Der Arbeitgeber ist gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) Art. 82 Abs. 1 und 2 sowie Arbeitsgesetz (ArG) Art. 6 Abs. 1 verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

Die Branchenlösung sicuro unterstützt die Mitgliedsbetriebe als Arbeitgeber bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Ziel und Zweck

Die Branchenlösung sicuro garantiert den Mitgliedsunternehmen die Beizugspflicht von Spezialisten der Arbeitssicherheit nach Art. 11a der Verordnung über die Unfallverhütung und ermöglicht einen effizienten Umgang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die optimale Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Mit der Branchenlösung sicuro können die Mitgliedsbetriebe ein einfaches und schnell umsetzbares Sicherheitssystem aufbauen und implementieren oder dieses in ihre bestehende Managementsysteme nach ISO-Normen integrieren.

Die Branchenlösung sicuro stellt den Mitgliedsbetrieben im Baugewerbe ein betriebliches Sicherheitssystem (Organisationshandbuch) mit relevanten Informationen und Hilfsmitteln zur Verfügung. Zudem bietet die Branchenlösung sicuro Kontaktpersonen für Arbeitssicherheit (KOPAS) Aus- und Fortbildungskurse an und fördert den Erfahrungsaustausch zwischen den Beteiligten der Baubranche. Das Organisationshandbuch wird durch die Branchenlösung sicuro regelmässig auf Vollständigkeit und Aktualität überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt. Die konkrete Planung, Umsetzung und Kontrolle des betrieblichen Sicherheitssystems gemäss der Branchenlösung sicuro muss jedoch durch jedes einzelne Mitgliedsunternehmen erfolgen.

Die Branchenlösung sicuro wird von den Sozialpartnern des Baugewerbes getragen und wurde in Zusammenarbeit mit Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit entwickelt. Der Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Pool) erfolgt kollektiv für die Mitgliedsunternehmen.

Die Branchenlösung sicuro wird alle 5 Jahre durch die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) rezertifiziert. Die Branchenlösung ist bis 31.12.2026 rezertifiziert.

Weiterführende Informationen

Konzept sicuro

Konzept sicuro

Anhang 1 Sicherheitsziele

Anhang 1 Sicherheitsziele

Anhang 2 KOPAS-Ausbildung

Anhang 2 KOPAS-Ausbildung

Anhang 3 ASA-Pool

Anhang 3 ASA-Pool

Anhang 4 Anschlussvereinbarung

Anhang 4 Anschlussvereinbarung

Anhang 5 Beitrittsantrag

Anhang 5 Beitrittsantrag

Kurzbeschreibung Branchenlösung sicuro No. 04

Kurzbeschreibung Branchenlösung sicuro No. 04

EKAS Zertifikat sicuro 2021

EKAS Zertifikat Branchenlösung sicuro 2021

Anleitung Registrierung KOPAS für Webseite sicuro

SIC-HM-001_Anleitung Registrierung KOPAS für Webseite sicuro

Trägerschaft

Die Branchenlösung sicuro wird von einer paritätisch zusammengesetzten Trägerschaft getragen.

Die Trägerschaft ist als Verein aufgestellt und hat folgende Mitglieder: den Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) auf Arbeitgeberseite und die Gewerkschaften Unia und Syna sowie Baukader Schweiz auf Arbeitnehmerseite.

Der Vorstand des Trägervereins ist das Steuerungsorgan und setzt sich zusammen aus vier Vertretern des SBV, zwei Vertretern der Unia, einem Vertreter der Syna sowie einem Vertreter von Baukader Schweiz.

 

Die Trägerschaft fördert die Erarbeitung, die Umsetzung und die Weiterentwicklung einer Branchenlösung für das erweiterte Bauhauptgewerbe gemäss den Vorgaben der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS).

Genauere Informationen zur Organisation des Trägervereins sicuro können den Vereinsstatuten und dem Organisationsreglement entnommen werden.

Weiterführende Informationen

sicuro Statuten

sicuro Statuten

sicuro Organisationsreglement

sicuro Organisationsreglement

Geltungsbereich

sicuro bietet Lösungen für Betriebe des erweiterten Bauhauptgewerbes (Suva Prämienklasse 41 A Unterklassen A0, AK, AT und AW), die steinverarbeitenden Betriebe (Suva Prämienklasse 38S) und für die Architektur und Ingenieurbüro der Baubranche (Suva Prämienklasse 62B Unterklasse A) an. Entscheidend für die Zuordnung in eine Suva-Prämienklasse sind die in diesen Betrieben konkret ausgeübten betrieblichen Tätigkeiten oder die Art und Weise, wie diese Arbeiten ausgeübt werden.

Branchen respektive Fachrichtungen

Die Branchenlösung sicuro ist gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbandes4 für folgende Betriebe anwendbar, wobei weitergehende oder gleichwertige Lösungen zulässig sind:

  • Mitglieder des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV)
  • Anschlusspartner des geltenden Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV)

Andere Branchen/Fachrichtungen können mit der Anschlussvereinbarung die Branchenlösung als anwendbar erklären. Mit der Anschlussvereinbarung ist die Branchenlösung unter anderem für folgende Betriebe/Branchen anwendbar, wobei weitergehende oder gleichwertige Lösungen zulässig sind:

  • Betriebe welche dem GAV Naturstein-Handwerk und Naturstein-Industrie unterstehen (nachfolgend Steinverarbeitung)
  • Betriebe, welche dem Rahmen-Arbeitsvertrag (RAV) für Architektur, Ingenieur und Planungsbüros unterstehen (nachfolgend Bauplanung).
Betriebe

 

Der Beitritt zur Branchenlösung sicuro steht allen Betrieben offen, die einer der unter Ziff. 4.2 gelisteten Fachrichtungen angehören. Hierzu stellen die Betriebe über den Anhang 5 dieses Dokuments einen Beitrittsantrag an die jeweilige Geschäftsstelle.

 

Abweichende Bestimmungen

 

Für Betriebe die nicht den Fachrichtungen F1 – F3 angehören (siehe Ziff. 4.2) können abweichende Bestimmungen in den Anhängen zum Konzept gelten. Abweichungen sind den jeweiligen Anhängen zu entnehmen.

Kosten der Mitgliedschaft

Die Kosten für Mitgliedschaft in der Branchenlösung sicuro können je nach Fachrichtung variieren. Sie können bei der Geschäftsstelle der jeweiligen Fachrichtung angefragt werden. (Siehe E-Mail-Adressen in der Box am Ende des Beitrittsantrags Anhang 5).

Mitgliedschaft

Für eine gültige Mitgliedschaft in der Branchenlösung sicuro muss der Betrieb dem erweiterten Bauhauptgewerbe (Suva Prämienklasse 41 A, Unterklassen A0, AK, AT und AW),den steinverarbeitenden Betrieben (Suva Prämienklasse 38S) oder den Bauplaner (Suva Prämienklasse 62B, Unterklasse A) angehören. Ein rechtsgültig unterzeichneter Antrag ist an die sicuro Geschäftsstelle der jeweiligen Fachrichtung (Siehe Box am Ende dieses Dokuments) zu übermitteln. Die Gültigkeit der Mitgliedschaft beginnt mit der formellen Bestätigung durch die sicuro Geschäftsstelle.

 

Die Ausbildung der Kontaktperson Arbeitssicherheit KOPAS, deren Teilnahme an den periodisch stattfindenden KOPAS-Fortbildungskursen sowie die Mitwirkung an der periodischen Erhebung der betrieblichen Umsetzung der Branchenlösung mittels Selbstdeklaration werden für die Mitgliedschaft vorausgesetzt.

 

Ein Austritt aus der Branchenlösung ist jederzeit möglich. Der Austritt hat schriftlich mit Angabe des Austrittsgrundes zu erfolgen, z.B. Wechsel zu einer anderen überbetrieblichen ASA-Lösung.

 

Weiterführende Informationen

Anhang 5 Beitrittsantrag

Anhang 5 Beitrittsantrag