Auch KMUs sollen vom Paradigmenwechsel profitieren

Mit dem revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen BöB findet ein Paradigmenwechsel statt, vorerst aber nur auf Bundesebene. Der SBV setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung KMU-tauglich erfolgt. 


Was dürfen Bauunternehmer von der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen BöB, das am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, erwarten? Darüber informiert der SBV in verschiedenen Webinaren, an denen Mitglieder kostenlos teilnehmen können. Das erste Webinar wurde am 16. November 2020 durchgeführt und stiess auf ein reges Interesse. Benedikt Koch, Direktor SBV, meinte in seiner Begrüssung, die neue digitale Austragungsweise einer Infoveranstaltung sei den Umständen geschuldet. Er gab der Hoffnung Ausdruck, dass der Paradigmenwechsel, von dem beim neuen BöB die Rede sei, in der Praxis tatsächlich umgesetzt wird.  
Thomas Hofstetter, verantwortlich für politische Dossiers beim SBV, führte in der Folge aus, worum es beim neuen BöB geht. Dabei erklärte er, der Paradigmenwechsel finde vorerst nur auf Bundesebene statt. Kantone und Gemeinden seien frei, wann sie die revidierte interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, das am 15. November 2019 verabschiedet wurde, umsetzen. «Jetzt sind die Kantone und die Gemeinden gefordert», sprach Hofstetter Klartext.  
 
Komplette Umsetzung wird dauern 
Bis die komplette Umsetzung erfolgt sein wird, werde es dauern, zeigte sich Hofstetter realistisch. Der SBV nehme dazu in nicht weniger als fünf Arbeitsgruppen Einsitz. Für die Umsetzung sei es wichtig, dass alle am gleichen Strick ziehen würden, also öffentliche Bauherren, Planer und Unternehmer. Daran müsse noch gearbeitet werden. 
Hofstetter führte drei wesentliche Änderungen beim neuen BöB auf: Die relativierende Grösse des Preises, was heisst, dass das Preisangebot plausibel zu sein hat, die stärkere Gewichtung der Qualitätskriterien wie Nachhaltigkeitskriterien, Innovationskriterien sowie Lebenszykluskosten und die Neugestaltung des Beschaffungsprozesses, die einen Schutz vor Dumpingangeboten bietet und KMUs die Möglichkeit eröffnet, bei Projekten des Bundes partizipieren zu können.  
Was die Preisspirale betrifft, präzisierte Hofstetter, das bei komplexen Projekten die Qualität höher gewichtet werde, bei einfachen Projekten der Preis zentral bleibe. Hofstetter zeigte an einem fiktiven Beispiel, wie die Berechnung nach Verlässlichkeit des Preises geht. Dabei gingen sieben Angebotspreise ein, die Spanne reichte von 100 bis 200. Den ersten Rang bekam hier das Angebot von 120, das mittlere, obwohl drei günstiger gewesen waren. «Wir wollen weg vom Preis- und hin zum Qualitätswettbewerb», kommentierte Hofstetter.  
 
Problem der Verantwortlichkeiten 
Allerdings räumte Hofstetter ein, dass das Qualitätsgebot bezüglich der Nachhaltigkeit problematisch sei. So spielten auch Lebenszykluskosten eine Rolle, «aber für diese ist der Bauunternehmer nicht verantwortlich und er kann sie auch schlecht einschätzen.» Zudem stelle sich die Frage, ob es reiche, wenn das Projekt nachhaltig umgesetzt werde oder ob auch der Unternehmer nachhaltig sein müsse. Hofstetter verriet, man orientiere sich am Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz SNBS. Der SBV wehrt sich allerdings gegen Zertifizierungen, weil dies nicht KMU-freundlich sei.  
Auch bezüglich der Innovationsfähigkeit macht Hofstetter Fragezeichen. «Man kann nicht immer innovativ sein». Reiche man Unternehmervarianten ein, so sei dies für kleine KMUs zu aufwändig, weil ja auch die ausgeschriebene Variante eingereicht werden muss. Projektverfasser würden den Bauherren zudem teilweise von der Annahme von Unternehmervarianten abraten. «Da müssen wir ein Auge draufhaben», meinte Hofstetter. 
 
Ziel ist sichtbar 
Noch sei einiges unklar, räumte darum Hofstetter ein, «aber man sieht den Weg zum Ziel». Darum werde ab 1. Januar 2021 nicht alles komplett anders. Die Umsetzung werde nach und nach erfolgen. 
Hofstetter wagte einen Ausblick zur Situation bei den Kantonen. Die Kantone Bern, Aargau, Baselstadt und Bern sind bereits mit Anpassungen gestartet. «Wir sind guter Dinge, dass der Qualitätswettbewerb auch auf kantonaler Ebene möglich wird», gab Hofstetter seiner Hoffnung Ausdruck. 
 
Keine Einsprachen 
Ein grosses Anliegen formulierte er: «Macht keine Einsprachen, wenn Ihr einen Zuschlag nicht bekommt, obwohl euer Angebot günstiger war als das des Mitbewerbers. Sonst setzt Ihr ein Zeichen, dass der Preis doch stärker gewichtet werden soll und all unsere Anstrengungen waren vergebens.» 
Der SBV nimmt unter [email protected] gerne gute Beispiele für Ausschreibungen entgegen. Gemeldet werden können auch schlechte, damit der SBV dort nachhaken kann.  
  
Die nächsten Webinare finden statt: 
Montag, 23. November 2020 von 16.30 Uhr bis maximal 18 Uhr 
Mittwoch, 2. Dezember 2020 von 16.30 Uhr bis maximal 18 Uhr 
SBV-Mitglieder können sich hier anmelden. 

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Schweizerischer Baumeisterverband

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