Baugesuche: Warten auf Godot Die Prozesse sind so langsam, und manche Städte verfügen über ein derart komplexes Regelwerk, dass eine Bewilligung für Neubauhäuser beinahe ewig auf sich warten lässt. Montag, 27.12.2021 | 13:15 ... Schweizerischer Baumeisterverband Baumeister 5.0 Konjunktur und Statistiken Zahlen und Fakten Baugesuche: Warten auf Godot Mithilfe der Grafik unten navigieren Sie durch die Geschichte. Klicken Sie auf die Ziffern. 1 1 2 2 3 3 4 4 1. Städte unter der Lupe Winterthur ist Spitzenreiter, die Bewilligung für einen Wohnungsneubau flattert im Schnitt bereits nach 165 Tagen ins Haus. Laut Avenir Suisse ist Genf hingegen so dicht bebaut, dass neue Wohngebäude rar sind. Im Durchschnitt muss man 536 Tage, also 1.5 Jahre warten, bis ein Wohnneubau bewilligt wird. Zudem sind die Bauvorschriften so komplex, dass auch die Bewilligung für Renovationen sehr lange auf sich warten lässt. Ein Wohnneubau in Zürich, Bern und Lausanne verlangt ca. 250 Tage Geduld. Während ähnlich viel Zeit für neue Geschäftsbauten in Zürich und Lausanne verstreicht, ist Basel mit 300 Tagen langsamer. Am schnellsten lassen sich Büros und Wohnungen in St. Gallen renovieren. × 2. Langsame Administration Der administrative Vorgang für ein Bauprojekt sollte sich einfach und schnell erledigen lassen, so dass man rasch mit dem Bauen beginnen kann. In der Schweiz hat sich aber in den letzten Jahren die Dauer von der Einreichung des Baugesuchs bis zu dessen Bewilligung verzögert. Im Durchschnitt vergingen zwischen 2013 und 2017 gut 157 Tage bis zur Bewilligung. Das sind 30 Tage mehr als in den vorangehenden vier Jahren. × 3. Schnelle Nachbarn? Die Schweiz brilliert im Vergleich zu seinen deutschsprachigen Nachbarn nicht unbedingt. In Deutschland muss man nur 126 Tage auf die Baubewilligung warten (CH: 157). Auch sind in Deutschland nur 9 Prozessschritte zu erledigen, in der Schweiz hingegen 13. Österreich überrascht, denn trotz weniger Schritte als in der Schweiz sollte man sich dort auf 222 Tage bzw. 7.5 Monate bis zur Erteilung der Baubewilligung einstellen. × 4. Einsprachen und Rekurse überwinden Betroffene können gegen ein Baugesuch Einspruch erheben. Gegen einen Bauentscheid der Gemeinde können sie vor Gericht mittels Rekurses klagen. Daher sind Einsprachen weniger aufwändig als Rekurse. Die hier dargestellte Stichprobe des SBV zeigt, dass die Anzahl Einsprachen und Rekurse in den Städten und Kantonen leicht gestiegen ist. Eine rege Bautätigkeit und das Bevölkerungswachstum sind die Ingredienzien für mehr Beschwerden. Die Zweitwohnungsinitiative führte 2012/2013 in den Kantonen Bern und Graubünden zu einer massiven Zunahme der Rekurse. Aus Furcht vor der Annahme der Initiative wurden noch viele Baugesuche für Ferienhäuser eingereicht, die aber meist angefochten wurden. Während sich Graubünden nun besänftigt zeigt, bezeugt der Berner Kanton wieder einen Anstieg. Der genaue Grund ist unbekannt, aber er könnte im Widerstand gegen die Einführung von 5G-Antennen liegen. × Über den Autor Luiza Maria Maniera [email protected] Artikel teilen
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