Bauherren tragen Verantwortung im Umgang mit Hitzeperioden Dienstag, 2.7.2024 | 12:00 ... Schweizerischer Baumeisterverband Arbeitssicherheit Bauherren tragen Verantwortung im Umgang mit Hitzeperioden «Auf was warten Bauherren und Generalunternehmen noch?» Der Klimawandel und zunehmende Hitzeperioden stellen die Baubranche vor grosse Herausforderungen. Denn wenn die Temperaturen in die Höhe klettern, steigen gemäss Suva auch die Risiken von Unfällen, Hitzeschlägen und anderen gesundheitlichen Schäden. Deshalb unternehmen die Bauunternehmen alles, um ihre Mitarbeitenden vor den Risiken durch Hitze und UV-Strahlung bestmöglichst zu schützen: Sie führen umfangreiche Präventionsmassnahmen durch, stellen kühlendes Trinkwasser sowie Sonnencreme zur Verfügung und sie ergänzen die persönliche Schutzausrichtung, zum Beispiel mit Nackenschutz und Stirnblende. Es braucht aber noch weitere griffige Massnahmen, wie mit dem vermehrten Auftreten von Hitzeperioden umgegangen werden soll. Die Bauunternehmen und die Bauarbeitenden zeigen sich im Rahmen des Möglichen in diesen Ausnahmezeiten äusserst flexibel und fragen sich: Weshalb nicht schon um 5 oder 6 Uhr mit der Arbeit beginnen und wenn die Sonne in ihrem Zenit steht, mit der Arbeit frühzeitig aufhören? Das wäre aus Sicht von Mitarbeitenden und deren Baufirmen nicht nur möglich, sondern gewünscht. Doch dazu braucht es die Mitverantwortung und Flexibilität von Behörden, privaten und vor allem der öffentlichen Bauherren. Behörden müssen bereit sein, bei Hitze vermehrt auch Arbeiten in den kühleren, frühen Morgenstunden zu akzeptieren und zu bewilligen. Bauherren und Generalunternehmen haben zudem einen weiteren zentralen Hebel in der Hand. Wenn das Thermometer steigt und steigt und der Arbeitsrhythmus bei schweren Arbeiten an der prallen Sonne langsamer wird, sollte es klar sein, dass die Arbeiten eingestellt werden. Die Bauherren müssen also ebenso ihre Mitverantwortung zum Schutz der Arbeitnehmenden wahrnehmen, in dem sie vertragliche Fristen entsprechend verlängern, ohne dass Konventionalstrafen für die Bauunternehmen fällig werden. Auf was warten die Bauherren und Generalunternehmen eigentlich noch? Autor: Max Fischer Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband kommunikation@baumeister.ch Artikel teilen
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