Baumeister sind gute Arbeitgeber

Baumeister wissen, dass die Mitarbeitenden ihr wichtigstes Gut sind. Sie bieten ihnen darum die höchsten Handwerkerlöhne und zahlreiche Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung. Bei den LMV-Verhandlungen im letzten Jahr wollten ihnen die Baumeister ein modernes, flexibles Arbeitszeitmodell ermöglichen, aber die Gewerkschaften verwehrten den Weg.

 

«Unser Ziel ist es, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein», schreibt das Bauunternehmen Implenia in seinem Leitbild. Beim Zuger Bauunternehmen Hodel steht der Mensch im Mittelpunkt, heisst es im Leitbild, die Hächler-Gruppe hält fest, dass bei ihr Menschen im Vordergrund stehen. Man könnte die Liste noch beträchtlich verlängern. Viele Entscheidende der Baubranche wissen: Baustellen und Unternehmen funktionieren nur, wenn das ganze Team mit anpackt und zusammen arbeitet. Bauarbeiter, Vorarbeiter und Poliere auf der Baustelle leisten ihren Beitrag, genauso wie Bauführer, Baumeister und das administrativ-technische Personal im Büro. Viele Mitarbeitende sind zehn, 20 oder 30 Jahre für Arbeitgeber tätig. Manche Arbeiter verbringen sogar ihre gesamte Karriere bei der gleichen Unternehmung.. Die Arbeitskollegen stehen ehrenvoll Spalier, wenn Mitarbeitende heiraten. An Weihnachtsfeiern wird gemeinsam gefeiert. Viele Unternehmungen und ihre Mitarbeitende verstehen sich als gemeinsame Familie.

Eine gute Stimmung ist das eine, die Wertschätzung das andere. Die Schweizer Baumeister zahlen mit die höchsten Handwerkerlöhne der Europas. Die Baumeister unterstützen die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Diese schaffen damit den nächsten Karriereschritt und übernehmen mehr Verantwortung. Dies wird mit höheren Löhnen honoriert, die sich mit jenen von Akademikern messen lassen können.

 

Fairness auf dem Bau

Der Schweizerische Baumeisterverband setzt sich dafür ein, dass die hohen Löhne der Mitarbeitenden auf dem Bau geschützt werden. Er hat die Einführung des Informationssystems Allianz Bau ISAB initiiert. ISAB verbessert und modernisiert den Vollzug des GAV in der Baubranche. Der SBV hat sich im abgelaufenen Jahr im Parlament und bei den Behörden dafür eingesetzt, dass die ISAB GAV-Bescheinigung, wenn sie Auskunft über die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen gibt, als Nachweis für die Erbringung der Sorgfaltspflicht der Hauptunternehmens gilt, wenn dieses einen Subunternehmer anheuert. Und das mit Erfolg. Diese Nachweismöglichkeit gilt seit dem 1. Januar 2023.

 

Anliegen der Mitarbeitenden

Viele Mitarbeitende haben das Bedürfnis nach flexiblen Arbeitszeiten. Das heutige, starre Modell entspricht nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen. Der Schweizerische Baumeisterverband SBV setzte sich bei den Verhandlungen zum Landesmantelvertag 23+ entsprechend für einen Wechsel hin zu einem flexibleren Modell ein. Mohammad Ewaz Mazlumiar, Weltmeister im Kickboxen K-1 und Strassenbauer bei der Anliker AG, betont, dass es ihm eine Flexibilisierung der Arbeitszeit einfach gemacht hätte, Beruf und Sport unter einen Hut zu bringen. Die Gewerkschaften haben eine solche Lösung zu Gunsten ihrer eigenen Mitglieder aber abgelehnt, was unverständlich ist. Immerhin konnten sich die Baumeister und ihre Sozialpartner auf eine neuen Landesmantelvertrag einigen. Die wesentlichen Eckpunkte des neuen LMV sind einige Vereinfachungen bei der Organisation der Arbeitszeit, dem Abbau von administrativen Hürden, eine grosszügig vergütete «Papi-Zeit» und vor allem die Erhöhung der Effektivlöhne um 150 Franken monatlich beziehungsweise der Mindestlöhne um 100 Franken.

 

Wichtige wirtschaftliche Rolle Stütze der Kaufkraft

Die Baubranche ist einer der wichtigsten Arbeitsgeber in der Schweiz, das Bauhauptgewerbe allein beschäftigt rund 90 000 Personen. In den letzten Jahren konnte das Bauhauptgewerbe beinahe 10 000 Stellen schaffen

Weiter stärken die Schweizer Bauunternehmen den sozialen Frieden, weil sie für eine gute Integration sorgen. So kam Mohammad Ewaz Mazlumiar als Flüchtling aus Afghanistan in die Schweiz und konnte sich dank seiner Ausbildung im Bauhauptgewerbe gut und erfolgreich integrieren.

 

Rente mit 60 

Seit bald 20 Jahren können die Arbeitnehmenden des Bauhauptgewerbes ab 60 Jahren in Rente gehen. Der Flexible Altersrücktritt FAR wird durch Lohnbeiträge von Arbeitgebern und -nehmern finanziert.  Hierfür war wichtig, dass Volk und Stände am 25. September 2022 die AHV-Reform angenommen haben. .Die Mitglieder und die Geschäftsstelle des SBV haben eifrig für die Zustimmung zur Reform geworben. Ohne die Annahme essen wäre die AHV sehr bald in ein Defizit gerutscht, so dass früher oder später noch höhere Lohnabgaben notwendig gewesen wären. Mit der Annahme werden hingegen Anreize gesetzt, dass Beschäftigte noch länger arbeiten. Indes bleibt es im Bauhauptgewerbe beim Rentenalter von 60 Jahren.

Weitere Informationen zum FAR und zu ISAB

FAR

ISAB

Über den Autor

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Susanna Vanek

Redaktorin / Spezialistin Kommunikation

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