Bauunternehmen leisten Aufklärungsarbeit

Die Impfung gegen das Coronavirus schützt vor einer Ansteckung und verhindert, falls der Schutz nicht hundertprozentig war, schwere Krankheitsverläufe. Der Bundesrat erachtet sie bei der Eindämmung der Pandemie als zentral. Verschiedene Bauunternehmen beweisen in dieser Frage ihre gesellschaftliche Verantwortung und erleichtern ihren Mitarbeitenden die Entscheidungsfindung bezüglich der Impfung, indem sie etwa Impfungen während der Arbeitszeit zulassen.

 

Es war ein aussergewöhnlicher Samstag im Juni auf dem Werkhof der Bauunternehmung Anliker AG in Emmen. Zwar brutzelten Würste auf einem Grill, aber es handelte sich doch nicht nur um einen fröhlichen Betriebsausflug. Vielmehr bot die Anliker Gruppe ihren Mitarbeitenden bei dieser Aktion eine Corona-Impfung an. In Zusammenarbeit mit dem Kurhotel Sonnmatt, das zur Anliker-Gruppe gehört, wurde die Betriebsimpfung möglich gemacht. «Wir haben die Mitarbeitenden via SMS mit Link auf eigene Corona-Website und Briefen auf die Impfung aufmerksam gemacht», erzählt Roland Dubach, CEO der Gruppe. Weiter hat das Kader Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit geleistet. «Wollen wir die Pandemie eindämmen, dann ist es wichtig, dass möglichst viele Personen in der Schweiz geimpft sind. Zudem verhindert die Impfung im Falle einer Ansteckung einen schweren oder gar tödlichen Verlauf» sagt Dubach. Geimpft wurden nicht nur die Angestellten selbst, sondern auch deren Partnerinnen oder Partner. Rund 400 Personen machten von der Möglichkeit Gebrauch.

Sensibilisierung via App

Die Bauunternehmung Specogna Bau AG kommuniziert mit den Mitarbeitenden auf der Baustelle via das Tool Beekeeper, eine App, mittels der die Angestellten Nachrichten direkt auf ihr Handy erhalten. Das Tool ist bei den Mitarbeitenden auf der Baustelle sehr beliebt, weil sie so immer informiert sind, auch wenn sie keinen Zugang zum Mail haben. Via Beekeeper hat die HR-Verantwortliche Indira Arifi den Angestellten Informationen zur Impfung geschickt. Wie wichtig diese ist, zum Beispiel. Der Vorteil von Beekeeper ist es, dass die Nachrichten in die Sprache, auf die das Smartphone eingestellt ist, automatisch übersetzt werden. «Wir konnten so unsere Angestellten auf das Thema sensibilisieren», freut sich Arifi. Sie übermittelte weiter die Information, die Impfung könne während der Arbeitszeit gemacht werden und man brauche, sollte man unter Nebenwirkungen leiden, kein Arztzeugnis, die Impfbestätigung reiche als Begründung für die Abwesenheit. «Wir haben den Angestellten so nicht nur die Angst genommen, dass ihnen am Schluss des Monats Arbeitszeit fehlt, sondern auch eine Ausrede, warum sie sich nicht impfen lassen. Das Echo auf unsere Kulanz war positiv.»

Arbeitszeit zur Verfügung gestellt

«Implenia unterstützt ausdrücklich, dass sich Mitarbeitende impfen lassen, und stellt zu diesem Zweck allen Impfwilligen Arbeitszeit zur Verfügung, damit diese die bestehenden externen Impfangebote in Anspruch nehmen können. Diese Tatsache kommunizieren wir auf den Baustellen über die Poliere/Vorarbeiter. Die Entscheidung, ob sich jemand impfen lassen will oder nicht, überlassen wir aber den Mitarbeitenden. Wir erfassen von unserer Seite aus diesem Grund auch nicht, wer sich impfen lässt. Zurzeit ist nicht geplant, eine eigene Impf-Infrastruktur auf Baustellen aufzubauen», sagt Ulli Janett, Communication Manager von Implenia.

Rechtliche Situation

Der Bundesrat hält die Impfung gegen das Coronavirus für die wirkungsvollste Massnahme zur Eindämmung der Pandemie. Sie ist nicht nur für Personen, die in der Schweiz leben, kostenlos, sondern auch für Grenzgängerinnen und -gänger sowie deren Partner.

Arbeitgeber sind für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich, was in Zeiten von Covid-19 eine Herausforderung darstellt. Dabei sind sie auf die Mitwirkung der Arbeitnehmenden angewiesen. Mit der Einführung des Covid-Zertifikates würde es sich anbieten, dieses als Grundlage für die Massnahmen am Arbeitsplatz heranzuziehen. Aus rechtlicher Sicht gehören diese Informationen allerdings zu den besonders schützenswerten Daten, weshalb für deren Abfrage eine gesetzliche Grundlage nötig ist. Ohne diese Grundlage kann nur in Ausnahmefällen eine Covid-Impfung, Genesung oder ein Covid-Zertifikat für die Durchführung der Arbeit vorausgesetzt werden.

Der Bund prüft zurzeit eine Grundlage zur Verwendung des Zertifikates in die COVID-19 Verordnung zur besonderen Lage einzuführen. Falls eine solche Grundlage geschaffen wird, müsste die Situation nochmals neu beurteilt werden.

Arbeitgeber dürfen sich aus der Sicht des SBV momentan zwar über den Stand der Immunisierung ihrer Arbeitnehmer erkundigen (z.B. kann der Arbeitgeber in Erwägung ziehen, eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz zu lockern, falls genügend Personen geimpft oder genesen sind, und hierzu eine konsultative Umfrage durchführen) - die Arbeitnehmenden sind jedoch nicht zur Antwort verpflichtet, solange ihre Immunisierung für die Durchführung ihrer Tätigkeit keine entscheidende Rolle spielt.

Falls in einem Betrieb Einigkeit herrscht über die Anwendung des Covid-Zertifikats, empfiehlt sich die Version «Covid-Zertifikat Light». Das Zertifikat Light ist eine Funktion in der «COVID Certificate»-App. Wenn Sie das Zertifikat Light aktivieren, wird aus den Daten Ihres normalen Covid-Zertifikats ein neuer QR-Code erstellt, der keine Gesundheitsdaten mehr enthält. Das Zertifikat Light kann nur in der Schweiz verwendet werden. Aus Datenschutzgründen muss das Zertifikat Light nach 48 Stunden erneut aktiviert werden. Sie können das Zertifikat Light jederzeit wieder deaktivieren, um zum normalen Covid-Zertifikat zurückzukehren.

 

 

 

Über den Autor

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Susanna Vanek

Redaktorin / Spezialistin Kommunikation

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