Bei öffentlichen Vergaben ist das Tessin ein Vorbild

Die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen BöB, die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, ist für die Bauherren und die Bauunternehmer eine Chance – sofern der Paradigmenwechsel umfassend und wirkungsvoll angewendet wird. SBV-Direktor fordert die Kantone auf, sich das Tessin zum Vorbild zu nehmen. 
 
 
Die Schweizer Bevölkerung hat ein grosses Interesse daran, dass qualitativ hochwertig gebaut wird, denn sie ist es, die mir ihren Steuergeldern die Aufträge finanziert. Bis Ende dieses Jahres war die Qualität allerdings bei Bauausschreibungen kaum entscheidend. Das alle anderen dominierende Zuschlagskriterium war der Preis, den Auftrag bekam, wer ihn am billigsten ausführte. Man kann dabei allerdings nicht von einem «sparsamen Umgang mit öffentlichen Geldern» sprechen, wenn ein zu tiefes Angebot den Zuschlag erhält, denn es sind die angemessenen, korrekten Preise, die mittel- und langfristig Einsparungen ermöglichen, zum Beispiel hinsichtlich der Lebenszykluskosten. Gleichzeitig sollen Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die sich korrekt verhalten, also die Mitarbeitenden gemäss den gesetzlichen Vorgaben entlöhnen und Steuern bezahlen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen, die seriöse Offerten unterbreiten, weil sie ihren Verpflichtungen nachkommen, ist daher ein Akt der sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung. Für die Bauunternehmen ist der harte Preiskampf fatal. Sie erzielen seit Jahren im Schnitt eine Marge von circa 2 Prozent, was im Branchenvergleich sehr niedrig ist. Zum Vergleich: In der MEM-Branche waren es im Jahr 2018 zwischen 8 und 15 Prozent. Mit anderen Worten: Auch mit vollen Auftragsbüchern verdienten die Bauunternehmen kaum etwas. 
 
Neu zählt die Qualität 
Auch die Bauherren profitierten allerdings nicht vom Preiskampf. Sie bekamen die billigstmögliche Variante. Das Parlament hat dies erkannt und folgerichtig letztes Jahr einem Paradigmenwechsel zugestimmt. Neu soll es zu einem Qualitätswettbewerb kommen. Auf nationaler Ebene tritt das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen am 1. Januar 2021 in Kraft. «Der Paradigmenwechsel ist nicht nur für Bauunternehmen eine Chance», erklärt SBV-Direktor Benedikt Koch, «sondern auch für Bauherren.» 
 
Kantone und Gemeinden in der Pflicht 
Allerdings gilt das neue Beschaffungsrecht vorerst nur auf Bundesebene. Die Kantone und die Gemeinden sind frei, wann sie die revidierte interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, die am 15. November 2019 verabschiedet wurde, umsetzen. Bisher haben sich die meisten Kantone mit dieser Umsetzung nicht sehr beeilt.  
 
Erst die Kantone Bern, Aargau, Baselstadt und Schwyz haben mit Anpassungen begonnen. «Jetzt sind die Kantone und die Gemeinden gefordert, sie müssen Gas geben», fordert Koch. Der gleichzeitig ergänzt: «Der Paradigmenwechsel sollte umfassend und wirkungsvoll angewendet werden. Er sollte möglichst rasch umgesetzt werden.» Der SBV nehme dazu in nicht weniger als fünf Arbeitsgruppen Einsitz, so Koch. Für die Umsetzung sei es zentral, dass alle am gleichen Strick ziehen würden, also öffentliche Bauherren, Planer und Unternehmer. Daran müsse noch gearbeitet werden. Wichtig ist für Koch, dass die Ausgestaltung des neuen Beschaffungsrechts so sein wird, dass auch kleinere Unternehmen partizipieren können. «Der SBV ist gegen Zertifizierungen, die Kosten verursachen und zu einem hohen administrativen Aufwand führen», erklärt Koch. 
 
Plausibilität des Angebots/Verlässlichkeit des Preises 
Bei den Zuschlagskriterien sollten sich die Kantone, meint Koch, den Kanton Tessin zum Vorbild nehmen. Dort sind die «Plausibilität des Angebots / Verlässlichkeit des Preises» zentral. Die Plausibilität des Angebots ist das Kriterium, das relativierend innerhalb des Preises wirkt. Beim Preis selbst ist nicht nur die nominale Höhe des Preises wichtig. Vielmehr werden die eingegangenen Angebote in eine Reihe gestellt. Angebote, die stark vom Median der eingegangenen Angebote abweichen – und zwar noch oben und nach unten - erhalten im Preiskritierium selbst einen Abzug. Im Tessin wird bei dieser Methode auch ein Referenzpreis des Auftraggebers mit verwendet. Im Tessin wird diese Praxis auch von der Rechtssprechung gestützt, sie hat sich bewährt.  
 
Kurzfristig bringt BöB Entlastung 
Lang- und mittelfristig profitieren also sowohl die Steuerzahlenden, die öffentlichen Bauherren sowie die Bauunternehmen von der Revision des Beschaffungsrechtes. 
Kurzfristig erfolgt der Paradigmenwechsel für die Bauunternehmen zur rechten Zeit. Corona hat auch im Baugewerbe starke Bremsspuren hinterlassen. Wegen der Pandemie entgingen den Unternehmungen bisher Umsätze in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken. Die Bautätigkeit ist derzeit rückläufig. Aufgrund der bereits erwähnten bisher tiefen Margen haben die Bauunternehmen in der Vergangenheit auch bei vollen Auftragsbüchern nicht viel verdient. Einige sind nun in ihrer Existenz gefährdet. Das ist auch für die Schweizer Wirtschaft eine schlechte Perspektive: Am Bauhauptgewerbe hängen über die nachgelagerten Prozesse indirekt 300 000 Stellen.  

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Schweizerischer Baumeisterverband

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