Bewilligungsphase auf einen Monat verkürzen

Bauen – besonders in der Stadt – gelingt dann, wenn alle aktiv dazu beitragen. Auch die Behörden. An folgenden Stellen ist den SBV-Mitgliedern zufolge ihre Zusammenarbeit noch ausbaufähig.

 

Sadat Asani, Projekt-/Bauleiter, Leuthard Baumanagement AG, Merenschwand (AG)

Ich sehe drei Aspekte, in welchen unsere Zusammenarbeit mit städtischen und/oder kantonalen Behörden optimiert werden könnte: Die Genehmigungsverfahren, die Koordination zwischen den verschiedenen offiziellen Abteilungen oder Ämtern und eine frühere Einbindung der Bauunternehmen ins Projekt.

Beim ersten Bereich sind die Entscheidungsprozesse langwierig und schwer nachvollziehbar. Eine verstärkte Digitalisierung und klar definierte Verantwortlichkeiten könnten hier Abhilfe schaffen und Effizienz und Transparenz mit sich ziehen.

Beim zweiten Bereich könnte die Abstimmung zwischen den unterschiedlichen städtischen oder kantonalen Stellen besser strukturiert werden, um Verzögerungen zu minimieren.

Beim dritten Bereich schliesslich würde ein offener Dialog in frühen Projektphasen helfen, potenzielle Hindernisse bereits vor der Umsetzung zu erkennen und praxisnahe Lösungen zu entwickeln.

 

Benoît Moreau, Betriebsleiter, Piasio – HTP, Bardonnex (GE)

Die Bewilligung und Freigabe der Prozesse im Zusammenhang mit der vorbereitenden Baustellenkoordinierung durch die verschiedenen Behörden (Departemente des Staates, Polizei, Kanton, Gemeinde …) dauert immer länger und wird immer komplizierter. Das stellt Unternehmen, Auftragnehmer und Bauherren in dieser wichtigen Phase oft vor Herausforderungen und verunsichert sie.

Eine einfache Lösung, um einen guten Baubeginn und eine solide Organisation zu gewährleisten, wäre etwa, die Baubewilligung an die Teilnahme an einer Koordinierungssitzung zu den Vorentscheiden und Verwaltungsverfahren zu knüpfen, die für einen optimalen Baubeginn erforderlich sind.

Ideal wäre es, einen einzigen öffentlichen Ansprechpartner als Vermittler zu benennen und die Bewilligungsphase auf einen Monat zu verkürzen. Das entspricht der Frist für die Beschwerde gegen die Baubewilligung ab der Veröffentlichung im Amtsblatt.

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Pascal Gysel

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