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Reglement BBF Bau

Die reglementarische Grundlage für den BBF Bau:
• Deklarations- und Beitragspflicht,
• Beitragshöhe,
• Leistungskatalog und
• Organisation des Inkassoprozesses.

Reglement BBF Bau in Kraft seit 1. April 2023

Der Bundesrat hat die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des modernisierten Berufsbildungsfonds (BBF Bau) beschlossen. Mit dem revidierten BBF Bau verfügt die Branche über ein modernes Finanzierungs- und Steuerungsinstrument für die Förderung der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung sowie der berufsorientierten Weiterbildung. Gleichzeitig werden dadurch die Kosten für Leistungen in der Berufsbildung und im Berufsmarketing fair auf alle Baufirmen – d.h. Verbandsmitglieder und nicht im Verband organisierte Unternehmen – verteilt.

AVE seit 1. April 2023 – Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Berufsbildungsfonds Bau.

Nachstehend können sie das neue Reglement BBF Bau herunterladen. Das neue Reglement ist in Kraft seit 1. April 2023 und gilt ab Deklarationsjahr 2023.

 

Reglement über den Berufsbildungsfonds Bau mit AVE seit 1. April 2023

Reglement über den Berufsbildungsfonds Bau mit AVE 2023

Reglement über den Berufsbildungsfonds Bau mit AVE 2023

Altes Reglement BBF Bau in Kraft bis 31. März 2023

Das alte Reglement BBF Bau gilt für die Deklarationsjahre bis 2022.

AVE bis 31. März 2023 – Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Berufsbildungsfonds Bau.

Nachstehend können Sie das alte Reglement BBF Bau herunterladen.

Reglement über den Berufsbildungsfonds Bau mit AVE bis 31. März 2023

Reglement BBF Bau bis 31.03.2023

Reglement über den Berufsbildungsfonds Bau mit AVE bis 31. März 2023

Beitragserhebung

Die Berufswelt hat sich in den vergangenen 10 Jahren stark weiterentwickelt und das Bildungsangebot wurde modernisiert. Deswegen wurde die Beitragshöhe angepasst. Der Beitrag setzt sich zusammen aus einem jährlichen Grundbeitrag pro Betrieb und einem monatlichen Beitrag pro Person. Der monatliche Beitrag wird aufgrund der deklarierten Mitarbeiterdaten (Personenmonate) berechnet.

 

Deklarationsjahr 2023Deklarationsjahr 2022
Jährlicher GrundbeitragCHF 360.00 pro BetriebCHF 240.00 pro Betrieb
Monatlichen BeitragCHF     2.25 pro PersonCHF     1.50 pro Person

 

Sonderregelung fürs Deklarationsjahr 2023

Das neue Reglement BBF Bau gilt seit 1. April 2023. Aufgrund der unterjährigen Inkraftsetzung findet die Beitragserhebung für das Deklarationsjahr 2023 einmalig anders statt.

Berechnungsbeispiel

Für das Beitragsjahr 2023 werden die Beiträge nach gewichtetem Durchschnitt wie folgt ermittelt.

Beispiel: Ihr Betrieb ist vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 dem BBF Bau unterstellt:

Grundbeitrag CHF 330.00, gewichteter Durchschnitt aus:

  • CHF 240.00 pro rata bis 31.03.2023 (CHF 60.00)
  • CHF 360.00 pro rata ab 01.04.2023 (CHF 270.00)

Personenmonate CHF 2.0625, gewichteter Durchschnitt aus:

  • CHF 1.50 pro rata bis 31.03.2023 (CHF 0.3750)
  • CHF 2.25 pro rata ab 01.04.2023 (CHF 1.6875)

Die Vorteile des gewichteten Durchschnittes sind zum einen die einfache administrative Umsetzung und zum anderen die tieferen Beiträge. Würden die Beiträge ohne die durchschnittliche Gewichtung vorgenommen, so fiele der Personenbeitrag in der Hochsaison viel stärker ins Gewicht, was zu höheren Beiträgen führt.

Gesetzliche Grundlagen

Mit dem Berufsbildungsfonds Bau trägt der SBV aktiv zur Förderung der beruflichen Bildung bei.  Der Bundesrat kann einen Berufsbildungsfonds für alle Betriebe einer Branche verbindlich erklären und diese zur Entrichtung von Bildungsbeiträgen verpflichten.

Mehr über die Allgemeinverbindlicherklärung und Beitragspflicht können Sie hier lesen.

Art. 60 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG)

 

Um den Bildungszweck des BBF Bau erfüllen und das Bauhauptgewerbe auf die Zukunft vorbereiten zu können, werden Fondsbeiträge erhoben. Betriebe, welche die verlangten Beiträge nicht entrichten, können daher verfügt und betrieben werden.

Die Beitragserhebung dient ausschliesslich den Fondszwecken. Um dies sicherzustellen, wird die Verwendung der Gelder periodisch überprüft und die Jahresrechnungen werden von unabhängigen Revisoren begutachtet.

Art. 68 Verordnung über die Berufsbildung (BBV)

 

 

Montag, 19.2.2024

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