Dank AHV-Nummer werden schwarze Schafe enttarnt

Endlich dürfen Kontrolleure, welche auf dem Bau das Einhalten der Gesamtarbeitsverträge und somit sämtlicher Lohn- und Arbeitsbedingungen prüfen, schwarze Schafe dank der AHV-Nummer schnell und konsequent enttarnen. Diesen wichtigen Entscheid hat am Dienstag der Nationalrat gefällt. Profitieren wird auch ISAB.

Ein wichtiges Anliegen der Baubranche wurde in der Wintersession gutgeheissen: Auch Baustellenkontrolleure, welche das Einhalten von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen kontrollieren, werden künftig die AHV-Nummer nutzen dürfen. Der Nationalrat hat einer entsprechenden Gesetzesänderung am Mittwoch mit 160 zu 20 Stimmen zugestimmt. Bereits im Frühling hatte der Ständerat diese Anpassung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung gutgeheissen. Es ist ein logischer Schritt hin zu noch mehr Transparenz bei Baustellenkontrollen, dürfen doch bereits heute staatliche Kontrolleure, welche Schwarzarbeitskontrollen durchführen, die AHV-Nummer der Kontrollierten prüfen. 
 
Der SBV ist erfreut, dass neu sämtliche Kontrolleure auf dem Bau die ihren Kontrollen die AHV-Nummer einsehen und kontrollieren dürfen. So werden gleich lange Spiesse zwischen inländischen und ausländischen Baufirmen geschaffen und die schwarzen Schafe enttarnt. Die Verwendung der AHV-Nummer wird für den gesamten Kontrollprozess von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen einen entscheidenden Effizienz- und auch Effektivitätsgewinn bringen. Profitieren wird insbesondere der Paritätische Verein Informationssystem Allianz Bau (ISAB), den 13 Arbeitgeber- und 3 Arbeitnehmerorganisationen des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes gemeinsam gegründet haben. ISAB ist mit seinen erfolgreichen digitalen Kontrollinstrumenten dafür besorgt, die Fairness auf dem Bau weiter zu steigern. 

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Schweizerischer Baumeisterverband

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