Das ASTRA bezieht offiziell Stellung zu PFAS und korrigiert bisherige Haltung

Die Direktion des ASTRA kündet in einem Schreiben ein geordnetes und koordiniertes Vorgehen betreffend PFAS an. Die lang erwartete offizielle Stellungnahme enthält kein sofortiges Verbot PFAS-haltiger Produkte.

Die Direktion des ASTRA kündet in einem Schreiben ein geordnetes und koordiniertes Vorgehen betreffend PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) an. Die lang erwartete offizielle Stellungnahme enthält kein sofortiges Verbot PFAS-haltiger Produkte, wie dies verschiedentlich von operativen ASTRA-Stellen angekündet worden war. Der SBV begrüsst die Klärung und stellt Forderungen zur Umsetzung.

Das Schreiben der ASTRA-Direktion enthält drei für die Baubranche wesentliche Punkte:

  1. Laufende Werkverträge: Diese gelten wie unterzeichnet. Freiwillige Änderungen oder Anpassungen im gegenseitigen Einvernehmen zugunsten PFAS-freier Produkte werden aber durch das ASTRA unterstützt.
  2. Submissionen und zukünftige Bauprojekte: Für laufende und zukünftige Bauprojekte wird der Einsatz von PFAS-freien Bauprodukten (wie Beton, Spritzbeton etc.) bis Mitte 2025 empfohlen. Das ASTRA wird das Monitoring des Baustellenabwassers um PFAS-Tests erweitern. Sollten PFAS nachgewiesen werden, sind Proben der eingesetzten Produkte zu entnehmen. Bei der Korrelation zwischen Abwasser- und Produktebelastung ist ein Wechsel des Produkts zu prüfen.
  3. Überprüfung und Anpassung ab Mitte 2025: Auf diesen Zeitpunkt hin stellt das ASTRA ein detailliertes Konzept für den konsequenten Ausstieg aus der Verwendung von PFAS-haltigen Produkten mit Kontrollmechanismen in Aussicht.

Der SBV begrüsst die Klärung des ASTRA gegenüber den in den letzten Monaten versandten Schreiben, hält sich aber weiterhin an die gemeinsame Haltung von Bauenschweiz und fordert folgendes Vorgehen:

  • Erarbeitung wissenschaftlich fundierter Daten zu den Auswirkungen des Einsatzes der beschränkten Stoffe
  • Klar deklarierte Bezeichnungen und Definitionen von Richtwerten zu den beschränkten Stoffen
  • Keine Pauschalverbote sowohl bei bestehenden Aufträgen wie auch bei neuen Ausschreibungen durch die Bauherrschaften während die Verwaltung an einer gesamtschweizerischen PFAS-Strategie arbeitet.
  • Realistische Übergangsfristen, die mit den Unternehmen und Zulieferern abgestimmt sind.
  • Anwendung Art. 21 der SIA-Vertragsnorm 118 betreffend Rangordnung

Der SBV bleibt im Interesse seiner Mitglieder in Kontakt mit dem ASTRA und wird die Umsetzung der angekündigten Schritte eng betreuen.

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Thomas Staffelbach

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