Das Risiko der Konkursandrohung wegen nichtbezahlter Steuern

Missbräuchliche Konkurse werden seit 1. Januar 2025 strenger bekämpft. Mit dem revidierten Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses werden öffentliche-rechtliche Schulden neu im Konkursverfahren betrieben.

Missbräuchliche Konkurse werden seit 1. Januar 2025 strenger bekämpft. Mit dem revidierten Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses werden öffentliche-rechtliche Schulden neu im Konkursverfahren betrieben.

Das Konkursrecht wurde und wird immer wieder dazu missbraucht, Konkurrenten zu unterbieten und Gläubiger zu schädigen. Dabei werden Konkursverfahren bewusst in Kauf genommen mit der Absicht, Verpflichtungen nicht erfüllen zu müssen. Darunter leiden jene Unternehmen, die sich korrekt verhalten, denn jene, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, bieten meist tiefere Preise an.

Mit dem neuen Bundesgesetz sollen nun verschiedene Massnahmen ergriffen werden, um missbräuchliche Konkurse zu verhindern und bestehende Massnahmen konsequenter durchzusetzen. Ziel der Revision ist, Konkurse frühzeitig zu eröffnen, um so zu verhindern, dass unredliche Geschäftsführer die Gesetzgebung umgehen, indem sie das Verfahren hinauszögern oder ihre Unternehmen zu ihrem eigenen Vorteil verschulden.

Seit 1. Januar 2025 können Forderungen von öffentlich-rechtlichen Gläubigern neu nur durch Konkurs fortgesetzt werden. Zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen zählen unter anderem Steuern, Gebühren und Suva-Prämien. Mit der Gesetzesänderung wird das Nichtbegleichen solcher Forderungen zur Eröffnung eines Konkursverfahrens führen, was das Ende der operativen Tätigkeit eines Unternehmens bedeuten kann.

Mit der Revision wurde dieser Grundsatz umgekehrt, der ursprünglich verhindern sollte, dass das wirtschaftliche Überleben eines Unternehmens durch gewöhnlich eher geringe Schuldbeträge gefährdet wird. Diese Änderung bedeutet für Unternehmen ein erhöhtes Konkursrisiko.

Der SBV empfiehlt seinen Mitgliedern, öffentlich-rechtliche Forderungen wie Steuern und Suva-Beiträge rechtzeitig zu begleichen oder gegebenenfalls frühzeitig eine Zahlungsvereinbarung zu vereinbaren. So kann das Risiko eines Konkursverfahrens minimiert werden.

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Iegor Borgeat

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