Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept gemäss Art. 4 BauAV Donnerstag, 16.12.2021 | 09:00 ... Schweizerischer Baumeisterverband Arbeitssicherheit Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept gemäss Art. 4 BauAV Die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA unterstützt die Betriebe mit einer Vorlage zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept welches ab dem 01.01.2022 für alle Baustellen erforderlich ist. Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen auf Baustellen geplant sein müssen ist nicht neu, schon die derzeit noch gültige BauAV aus dem Jahr 2005 erforderte eine solche Planung durch den Arbeitgeber. Neu ist jedoch, dass diese schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, erstellt werden muss. Die Erstellung der Vorlagen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept wird den jeweiligen Arbeitgeberverbänden, beziehungsweise den entsprechenden Branchenlösungen überlassen. Die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit hat hierfür ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept für Baustellen und ein weiteres für kurz andauernde Arbeiten wie Kundenmaurerei erarbeitet. Beide Konzepte wurden mit der Suva abgestimmt und erfüllen die Anforderungen der Bauarbeitenverordnung. Beide Konzepte sind ein Hilfsmittel für die Planung von Baustellen in Hinblick auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Es wird vorausgesetzt, dass der Betrieb die Anforderungen der ASA-Richtlinie umsetzt und somit ein betriebliches Sicherheitssystem aufgebaut hat. Dies kann nachgewiesen werden, wenn der Betrieb eine von der EKAS zertifizierte, überbetriebliche Lösung wie Branchenlösungen (z.B. s!curo) Betriebsgruppen- oder Modelllösung oder aber eine Individuallösungen umsetzt. Die Konzepte können durch den Betrieb auf das jeweiligen Bedürfnis angepasst werden. Dies passiert über die Aktivierung der Checkboxen unter «Zutreffend». Die Felder «Spezifikation» können verwendet werden, um auf Nachweise im betrieblichen Sicherheitssystem zu verweisen oder wie der Checkpunkt umgesetzt wird. Für weitere Informationen steht Ihnen die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA sehr gerne unter der Mailadresse: beratung@bfa-bau.ch zur Verfügung. Downloads Vorlage Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept für Baustellen: bitte hier klicken Vorlage Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept für Kurzarbeiten und Kundenmaurerei: bitte hier klicken Über den Autor Philippe Carlen pcarlen@baumeister.ch Artikel teilen
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