Das Ziel: Die AHV-Renten langfristig sichern

Der Ständerat hat ein Massnahmenpaket verabschiedet, das bei der AHV-Reform in die richtige Richtung zielt. Trotzdem verlangt der SBV, dass die Sanierung primär leistungsseitig erfolgt, um eine Kostenexplosion für Arbeitnehmende und Unternehmen zu verhindern. 

Es ist unbestritten, dass in der Schweiz die Zahl der Rentner schneller zunimmt als jene der Arbeitnehmenden. Mit anderen Worten muss ein Arbeitnehmer im Schnitt immer mehr Renten finanzieren. Ohne echte Sanierungsmassnahmen erreicht die AHV in zehn Jahren ein kumuliertes Defizit von 23 Milliarden Franken. Es ist daher dringend nötig, die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge zu sanieren, um das System längerfristig zu erhalten. Anlässlich seiner Sitzung vom 15. März hat sich der Ständerat mit dem Projekt «Stabilisierung der AHV» (auch «AHV 21» genannt) auseinandergesetzt. Die kleine Kammer hat sich unter anderem für die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre entschieden. Die Reform sieht vor, das Referenzalter von heute 64 Jahren über die nächsten vier Jahre in Tranchen von drei Monaten schrittweise anzuheben.

Der Ständerat hat zudem für die Übergangsgeneration eine Kompensation von 150 Franken monatlich über neun Jahre gutgeheissen. Dies entspricht dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates SGK-S hatte die Dauer zwischenzeitlich auf sechs Jahre gekürzt. Der SBV spricht sich gegen eine solche Kompensation aus, da sie die Ersparnisse aus der Gleichsetzung des Rentenalters von Mann und Frau wieder aufbrauchen wird. Im Allgemeinen ist der SBV der Meinung, dass die AHV-Reform primär leistungsseitig erfolgen muss, obwohl auch die Einnahmen zunehmen sollten.

Finanzen sanieren anstatt neue Ausgaben generieren  

Der Ständerat hat es zudem abgelehnt, den Plafonds für Ehepaare von 150 auf 155% anzuheben, entgegen dem Vorschlag seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S). Der SBV begrüsst diesen Entscheid, denn eine Erhöhung des Plafonds würde Mehrkosten für den ersten Pfeiler mit sich ziehen, obschon das eigentliche Ziel der Reform ja genau die Sanierung dessen Finanzierung ist.

Erhöhung der MwSt. von 0.3% 

Im Gegensatz dazu ist die Absicht, finanzielle Anreize zu schaffen, um die Arbeitnehmenden länger im Erwerbsleben zu halten, ein Schritt in die richtige Richtung, da die Erwerbstätigen nicht nur weiterhin Beiträge einzahlen, sondern gleichzeitig auch dazu beitragen, den drohenden Fachkräftemangel in der Branche abzufedern. Zudem begrüsst der SBV den Entscheid der kleinen Kammer, das Mindestalter für die Frühpensionierung für Männer und Frauen bei 63 Jahren festzulegen, nachdem der Vorschlag des Bundesrats ein Mindestalter von 62 Jahren für die Frauen und 63 Jahren für die Männer vorsah.

Zudem schlugen Bundesrat und SGK-S eine Erhöhung der MwSt. von 0.7% vor, um Einnahmen zu generieren. Dies wäre für den SBV inakzeptabel gewesen, da die AHV mit einer solchen Erhöhung nicht nachhaltig hätte saniert werden können. Glücklicherweise hat der Ständerat die Erhöhung bei 0.3% angesetzt, was der SBV für akzeptabel hält, obwohl dies nicht ohne Konsequenzen für die Unternehmen bleiben wird. Mit der Erhöhung der MwSt. nehmen auch die Direktkosten zu, und die Gewerkschaften werden zweifelsohne neue Lohnerhöhungen fordern, um die gestiegenen Lebenserhaltungskosten zu kompensieren.

Renteninitiative 

Zudem drängen sich weitere Massnahmen auf, um die AHV nachhaltig zu sanieren. Dazu muss das Rentenalter für beide Geschlechter schrittweise auf 67 Jahre angehoben, oder aber das Referenzalter an die Lebenserwartung geknüpft werden, wie es die Renteninitiative der Jungfreisinnigen vorsieht.

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Schweizerischer Baumeisterverband

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