Delegierte des SBV sagen Ja zum neuen Landesmantelvertrag

Die ausserordentliche Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbands SBV hat am Freitag in Bern dem ausgehandelten Verhandlungsergebnis für einen neuen Landesmantelvertrag (LMV 2023) für das Bauhauptgewerbe zugestimmt. Die wesentlichen Eckpunkte des neuen LMV sind die Erhöhung der Effektiv- und Mindestlöhne um 150 respektive 100 Franken pro Monat, Vereinfachungen bei der Organisation der Arbeitszeit sowie Verbesserungen, welche die Attraktivität der Branche weiter steigern. Der LMV 2023 gilt mit der Annahme durch die Delegiertenversammlung rückwirkend seit dem 1. Januar 2023. Der SBV sowie die Gewerkschaften Unia und Syna beantragen nun beim Bundesrat, dass der neue LMV allgemein verbindlich erklärt wird.

 

Der LMV 2023 wird für drei Jahre bis Ende 2025 abgeschlossen. Bei den Arbeitszeiten konnte der SBV gewisse Flexibilisierungen erreichen. Neu dauert das Abrechnungsjahr vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres. Per Stichtag 30. April können die Unternehmen bei den Mehr- bzw. Minderstunden zwischen zwei Bandbreiten (Status quo bis plus 100 Stunden oder minus 20 bis plus 80 Stunden) wählen. Dies erlaubt den Baumeistern eine flexiblere Regelung der Mehr- bzw. Minderstunden innerhalb der neuen Abrechnungsperiode.

Neu gelten schweizweit mindestens fünf Kompensationstage pro Jahr, wobei regional explizit weitergehende Regelungen möglich sind. Schliesslich können für witterungsbedingte Unterbrüche künftig Überstunden stundenweise kompensiert werden.

Der LMV 2023 beinhaltet zudem eine generelle Erhöhung der Effektivlöhne für das Jahr 2023 um 150 Franken pro Monat. Die Mindestlöhne werden um 100 Franken pro Monat erhöht. Neu wird ein zehntägiger Vaterschaftsurlaub ohne Lohneinbusse finanziert. Zudem wird die Kilometerentschädigung für Privatfahrzeuge auf 0.70 Franken erhöht.

 

LMV 2023 bringt Planungssicherheit und Schutz vor Lohndumping

Der SBV freut sich über die Zustimmung der Delegierten zum neuen LMV. In seinen Ausführungen wies SBV-Zentralpräsident Gian-Luca Lardi darauf hin, dass die getroffene Vereinbarung wichtig sei für die gesamte Baubranche: «Der LMV 2023 sorgt in den nächsten drei Jahren für geregelte Marktverhältnisse. Er bringt Planungssicherheit und schützt vor Lohndumping.» Sowohl Baumeister als auch Bauherren und Arbeitnehmer kennen damit die Spielregeln.

Der SBV hatte sich in den Verhandlungen für mehr Flexibilität und ein modernes Arbeitszeitmodell eingesetzt. Dieses hätte dem Wunsch vieler Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter nach einem besseren Ausgleich von Beruf- und Privatleben entsprochen. Ebenso hätte mehr auf die besonderen Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer eingegangen werden können. Im aktuellen Umfeld war es jedoch nicht möglich, in diesen Punkten die Zustimmung der Gewerkschaften zu erhalten. Immerhin haben die Sozialpartner das Einsetzen einer Arbeitsgruppe zur weiteren Behandlung der offenen Themen vereinbart.

 

Allgemeinverbindlicherklärung beim Bundesrat beantragt

Die Berufskonferenzen der Gewerkschaften haben den LMV 2023 bereits gutgeheissen. Nach der Zustimmung durch die ausserordentliche Delegiertenversammlung des SBV werden die Sozialpartner das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat einleiten. Beide Seiten haben vereinbart, allfällige Einsprachen in ihrem Einflussbereich bestmöglich zu vermeiden.

Der LMV 2023 tritt rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft. Aus diesem Grund hat der SBV seine Mitglieder vor Monatsfrist aufgefordert, allfällige Anpassungen in Bezug auf den neuen Landesmantelvertrag in ihren Unternehmen bereits vorzunehmen. Damit ist die Umsetzung des neuen LMV sichergestellt.

 

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Schweizerischer Baumeisterverband

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