Der Preis wird relativiert

 

Im neuen Beschaffungwesen soll neu das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag erhalten. Angebote werden auch auf Ihre Verlässlichkeit geprüft.

Weg vom Preiswettbewerb hin zum Qualitätswettbewerb. Das war der grundlegende Wunsch des Parlamentes, als es am 21. Juni 2019 nahezu einstimmig das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verabschiedete. Dieses wird nun per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.

Ein wesentliches Element des neuen öffentlichen Beschaffungswesens ist, dass dem reinen Preiskriterium eine relativierende Grösse gegenübergestellt wird: Die «Verlässlichkeit des Preises». Doch was bedeutet dieses Kriterium und wie wird dieses eingesetzt und beurteilt?

«Wirtschaftlich günstigstes Angebot» ist meist nicht das vorteilhafteste Angebot
Beim bestehenden Bundesgesetz steht vielerorts der Preis im Mittelpunkt. Mit der aktuellen Gesetzesdefinition des «wirtschaftlich günstigsten Angebots» ist meist schnell klar, wer den Zuschlag erhält: Der billigste Anbieter, häufig ohne echte Berücksichtigung, welche Qualität er liefert. Dies soll sich nun mit dem neuen BöB gemäss Willen des Gesetzgebers ändern. Denn im neuen Beschaffungswesen spricht das Gesetz vom «vorteilhaftesten Angebot». Dieses beinhaltet neben Volkswirtschaftlichen Kriterien wie Nachhaltigkeit und Innovation auch eine relativierende Grösse für den Preis: die «Verlässlichkeit des Preises» oder auch Plausibilität des Angebotspreises.

Änderung der Kriterien-Gewichtung
Dank diesem im Gesetz neu verankertem Kriterium wird das Preiskriterium weiter entschärft indem der «nominale Preis» nur noch hälftig gewichtet wird. Während bei einfachen Projekten weiterhin der Preis mit bis zu 80% (40% nominal und 40% die Verlässlichkeit) gewichtet werden kann, nimmt dieser Anteil bei komplexeren Projekten deutlich ab. Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) hat diese Änderung zusammen mit der Bauwirtschaft an zahlreichen Workshops erarbeitet. Im neuen Leitfaden der KBOB, wie er seit Abschluss dieser Arbeiten im März 2020 vorliegt, empfehlen die KBOB und die Bauwirtschaft gemeinsam,, dass bei spezialisierten Projekten das Preiskriterium noch maximal 40% (20% nominal und 20% Verlässlichkeit) betragen soll. Durch diese neuen Komponenten werden, bei korrekter Anwendung durch die Beschaffungsstelle, die billigsten Angebote im wichtigen Zuschlagskriterium Preis nicht mehr die höchste Punktzahl bekommen. Bauherren profitieren so von besserer Qualität. Den Unternehmen hilft dies insofern, , dass die momentan vorherrschende Preisspirale gegen unten endlich durchbrochen werden kann.

Die Verlässlichkeit des Preises
Die Vergangenheit zeigte, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot bis zur schlussendlichen Abrechnung meist doch nicht mehr dem günstigsten entsprach. Dumpingangebote mit versteckten Mehrkosten verfälschten dabei mehr als nur eine Ausschreibung. Damit soll nun Schluss sein. Im gemeinsam erarbeiteten Leitfaden wird empfohlen, dass neben dem nominalen Preis neue auch die Verlässlichkeit eines Preises bewertet werden soll.. Als verlässlichstes Angebot gilt dabei jenes Angebot, welches dem Median aller eingereichten Angebote entspricht. Auf Basis dieses Medians erfolgt im Anschluss die weitere Punkteverteilung. Je näher die Angebote an diesem Medianwert liegen, desto höher ist die Punktebewertung.

Im Umkehrschluss bedeutet dies: Je weiter weg der Angebotspreis vom Medianpreis liegt, desto weniger Punkte erhält die Offerte. Diese einfache mathematische Anwendung ermöglicht es Beschaffungsstellen, Angebote mit deutlich abweichenden Preisen, egal ob nach oben oder unten, zu erkennen und entsprechend einzuordnen. Gleichzeitig bedeutet dies für Unternehmer, dass sie auch mit fairen Preisen eine reelle Chance auf einen Projektzuschlag erhalten. In der Anwendung des Kriteriums «Verlässlichkeit des Preises» gibt es verschiedene Möglichkeiten. Beispiele, wie dieses Kriterium angewendet werden kann, sowie weitere Informationen rund um den Paradigmenwechsel sind unter www.baumeister.ch/bob bereitgestellt.

Bauherren in der Pflicht
Der Ball liegt nun bei den Bauherren. Sie sind es, die diese für den Paradigmenwechsel wichtigen neuen Elemente in ihren Ausschreibungen auch anwenden müssen. Der Schweizerische Baumeisterverband SBV wird diesen Prozess eng belgeiten.

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Schweizerischer Baumeisterverband

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