Der Qualitätswettbewerb kommt!

 

Die Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung des neuen öffentlichen Beschaffungswesens laufen auf Hochtouren.


Weg vom Preiswettbewerb hin zum Qualitätswettbewerb. Das war der grundlegende Wunsch des Parlamentes, als es am 21. Juni 2019 nahezu einstimmig das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verabschiedete. Dieses wird nun per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.

Bis es jedoch soweit ist, gibt es aber noch einiges zu tun. Es gilt gemeinsam mit den öffentlichen Bauherren, Planern und Bauherrenberatern verständliche und unbürokratische Umsetzungsmodelle zu finden. Im Grundsatz sind sich alle einig.

 

Neu “das vorteilhafteste Angebot”

Das neue Beschaffungswesen soll sich nicht mehr nur an der Wirtschaftlichkeit messen, sondern sich neu auch an volkswirtschaftlichen, ökologischen und sozial nachhaltigen Kriterien orientieren. Dies zeigt sich bereits im Gesetz, welches nicht mehr vom „wirtschaftlich günstigsten“, sondern neu vom „vorteilhaftesten Angebot“ spricht. So will der Gesetzgeber deutlich machen und sicherstellen, dass die Qualität im Verhältnis zum Preis mehr Gewicht erhalten oder sogar auf die gleiche Stufe gestellt werden.

Hinsichtlich der Bewertung der Angebote ist es künftig also erlaubt und sogar erwünscht, dass neu ausdrücklich im Gesetz genannten Zuschlagskriterien wie die Plausibilität des Angebotes, Nachhaltigkeit, und/oder Innovation breiter eingesetzt werden. Dies eröffnet den Vergabestellen neue Spielräume, welche Seitens Baubranche auch eingefordert werden müssen.

 

Wettbewerb fördern

Wesentlich im neuen öffentlichen Beschaffungswesen ist zudem, dass Vergabestellen bei ihren Ausschreibungen künftig noch stärker darauf zu achten haben, dass sie keine unnötig hohen Teilnahmebedingungen und Anforderungen an die Anbietenden aufstellen. Es soll so bewirkt werden, dass der Wettbewerb weitergehend gefördert und den in der Schweiz ansässigen Unternehmen, insbesondere den KMU, eine faire Chance auf Teilnahme am Markt ermöglicht wird, sei dies als direkter Zuschlagsempfänger oder Subunternehmer.

Mit dem neuen Gesetz werden zudem Vergabestellen gezwungen, Dumpingangebote strenger zu überprüfen. So erhalten Vergabebehörden ein griffiges Instrument, um gegen reine Tiefpreisangebote vorgehen zu können.

 

Einigkeit nötig

Damit der Paradigmenwechsel hin zum Qualitätswettbewerb jedoch funktioniert, muss es das Ziel sein, dass alle Beteiligten mit einer einheitlichen Wahrnehmung an diesen Wechsel und die damit einhergehenden Änderungen im Vergabeverfahren herangehen. Aus diesem Grund informiert der SBV ab jetzt regelmässig über den Stand der Umsetzung des öffentlichen Beschaffungswesens.

Die usic hat ein Video produziert, welches die wesentlichen Neuerungen der Beschaffungsrechtsrevision kurz und einfach erläutert.

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Schweizerischer Baumeisterverband

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