Der SBV unterstützt die Renteninitiative der Jungfreisinnigen

Aktuell sammeln die Jungfreisinnigen Unterschriften, um ihre Volksinitiative zum Thema Rente lancieren zu können. Diese ermöglicht die Sicherung der AHV-Finanzierung bei gleichzeitiger Beibehaltung der Lohnkosten auf einem vertretbaren Niveau.

Über einen Punkt ist sich die Schweizer Politiklandschaft einig: Wenn wir unser Rentensystem erhalten wollen, braucht es dringend eine Reform. Die «Rezepte» für die Erreichung dieses Ziels unterscheiden sich allerdings stark voneinander. Der Schweizerische Baumeisterverband sieht in der von den Jungfreisinnigen Schweiz vorgelegten Lösung einen doppelten Vorteil: Sie ermöglicht die Rentenfinanzierung, ohne dass die Lohnbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ins Unermessliche erhöht werden müssen. Gemäss einer UBS-Studie könnte diese Initiative für die Reform AHV 21 die AHV-Finanzierung bis 2045 sichern. 
 
Schrittweise Anpassung des AHV-Referenzalters ab 2026: 
Die Initiative der Jungfreisinnigen basiert auf dem einfachen Prinzip der Bindung des ordentlichen Rentenalters an die Lebenserwartung. Wenn die Initiative 2022 in Kraft tritt, würde sich das ordentliche AHV-Rentenalter ab 2026 schrittweise bis auf 66 Jahre im Jahr 2032 für Männer und Frauen erhöhen.  
Danach wird die Entwicklung des ordentlichen Rentenalters mit einem Faktor 0,8 berechnet. Das heisst: Bei einem Anstieg der Lebenserwartung um ein Jahr wird das AHV-Alter um 0,8 Jahre erhöht. Die Erhöhung beträgt jährlich höchstens zwei Monate. So soll eine schrittweise Anpassung des Referenzalters vor allem zugunsten der Übergangsgenerationen sichergestellt werden. Hinweis: Der Faktor 0,8 basiert laut Initianten auf der Tatsache, dass die Schweizer Bevölkerung aktuell durchschnittlich 20 Prozent ihres Lebens in Pension verbringt. 
Diese Entwicklung des ordentlichen Rentenalters würde sich auf den flexiblen Altersrücktritt FAR auswirken. Für die Anpassung der aktuellen Regelungen gäbe es mehrere mögliche Lösungen. Im Hinblick auf die grossen Fortschritte, von denen die Schweizer Bevölkerung bei einer Annahme der Jungfreisinnigen-Initiative für die Sicherung der Finanzierung der 1. Säule profitieren würde, erachtet der SBV die verschiedenen möglichen Szenarien als vertretbar. 
 
Ein willkommenes Gleichgewicht zwischen den Generationen 
Im Gegensatz zu den meisten bisher vorgestellten Reformvorschlägen haben die Jungfreisinnigen eine pragmatische Lösung vorgelegt, mit der weder die Leistungen noch die Lohnkosten angepasst werden müssten. In diesem Sinne ist die Lösung ein willkommenes Gleichgewicht zwischen den Generationen, denn sie ermöglicht die Sicherung der Rentenfinanzierung, ohne den Erwerbstätigen – und vor allem den Jungen – eine zusätzliche Last aufzubürden. Denn die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Immer weniger Erwerbstätige finanzieren immer mehr Pensionierte. 
Derzeit zählen die über 65-Jährigen in der Schweiz 1,6 Millionen Personen. Bis 2050 werden es 2,7 Millionen sein. Die Zahl der Erwerbstätigen wird sich nicht in die gleiche Richtung entwickeln. Infolgedessen müssen Erwerbstätige und besonders die Jungen eine immer grössere Last stemmen, um die 1. Säule zu finanzieren. 1950 finanzierten sechs Erwerbstätige eine AHV-Rente. Bereits 2019 wurde die Last einer Rente nur noch auf drei Erwerbstätige abgewälzt. Ohne Systemreform müssen 2050 zwei Erwerbstätige für die Finanzierung einer AHV-Rente sorgen. 
 
Unterschriftenaufruf 
Damit die Initiative der Jungfreisinnigen der Schweizer Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden kann, müssen bis Mitte Juli 2021 100 000 Unterschriften gesammelt werden. Der Schweizerische Baumeisterverband ruft seine Mitglieder und alle, die ohne Belastung der zukünftigen Generationen zur Sicherung unseres Rentensystems beitragen wollen, dieses Formular zu unterschreiben und auch andere zur Unterschrift zu motivieren.  
Da die Renteninitiative sich durch Einfachheit und Entwicklungsfähigkeit auszeichnet, dürfte sie sowohl im Parlament als auch vor dem Volk eine Mehrheit erzielen. So wären endlich Fortschritte in der dringenden Frage der Rentenreform möglich. Aus diesem Grund unterstützt der SBV die Reform der 1. Säule gemäss Vorlage der Jungfreisinnigen und wird sich auch weiterhin für einen vernünftigen Mittelweg bei der Reform der 2. Säule einsetzen. 

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Schweizerischer Baumeisterverband

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