Die Digitalisierung hält Einzug in die Rechtsberatung

Die Auskünfte des Rechtsdients des SBV gehören zu den vielen Vorteilen für Mitglieder. Besonders beliebt ist die kostenlose Erstberatung in Rechtsfragen aus dem Unternehmeralltag. Teilaspekte lassen sich automatisieren.

Die Auskünfte des Rechtsdients des SBV gehören zu den vielen Vorteilen für Mitglieder. Besonders beliebt ist die kostenlose Erstberatung in Rechtsfragen aus dem Unternehmeralltag. Teilaspekte lassen sich automatisieren.

Auf dem Bau sind immer mehr Vorschriften und Regeln zu beachten, insbesondere im Arbeits- und Werkvertragsrecht. Aus diesem Grund suchen Baufirmen zunehmend den fachkundigen Rat der SBV-Juristen. „Seit wir Anfang Jahr die Möglichkeit einer Terminbuchung für unsere Hotline eingeführt haben, hat sich die Erreichbarkeit markant erhöht“, erklärt Michael Kehrli, Leiter des Bereiches Arbeitgeberpolitik und Recht beim SBV. Er ist überzeugt: „Rechtliche Themen bleiben auch in Zukunft eine persönliche Angelegenheit. Repetitive Aspekte lassen sich jedoch automatisieren und somit schneller machen.“

Neue digitale Helfer  

In vielen Bereichen zeigen sich immer gleiche Muster, die sich mit Digitalisierung vereinfachen lassen. Zusammen mit externen Partnerfirmen lanciert der SBV zwei neue Angebote für das Erstellen von Arbeitsverträgen und das Prüfen von Verträgen.

Mit Casus bietet der SBV Zugang zu einem Tool, das automatisch Arbeitsverträge erstellt, die den Bestimmungen des Landesmantelvertrages entsprechen. Dank modularem Aufbau vereinfacht Casus den Prozess der Dokumentenerstellung. Mitgliedfirmen des SBV profitieren von effizienteren Abläufen und kostenlosem Zugang zu allen automatisierten Musterverträgen. Nichtmitglieder können sich registrieren und erhalten kostenpflichtig Zugang zu wichtigen Musterverträgen.

Mit Legartis können Werkverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen schnell und unkompliziert geprüft werden. Künstliche Intelligenz vergleicht hochgeladene Verträge mit Standardformulierungen und zeigt an, wo es Abweichungen gibt. Vorgaben können individualisiert werden, wenn zum Beispiel mit einem Bauherren spezielle Konditionen vereinbart wurden.

Über den Autor

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Thomas Staffelbach

Chefredaktor

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