Die Erfolgskriterien für einen sicheren Seitenschutz zum Schutz vor Absturz Donnerstag, 23.2.2023 | 06:00 Schweizerischer Baumeisterverband Arbeitssicherheit Die Erfolgskriterien für einen sicheren Seitenschutz zum Schutz vor Absturz Der Seitenschutz ist eine durch die Bauarbeitenverordnung (BauAV) geforderte kollektive Massnahme zum Schutz vor Absturz, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitsgerüste oder Arbeitsplätze in der Nähe von Absturzkanten, Böschungen oder Gräben handelt. Erfahren Sie, worauf Sie achten müssen. Heute herrscht reges Treiben auf dem Fassadengerüst in der Rue du Mandarin 9. Serge ist mitten in der Arbeit und läuft deshalb regelmässig über das Deck im zweiten Stock. Er denkt über eine Lösung für ein Problem nach und sieht nicht, dass Cedric ihm entgegenkommt. Die beiden stossen zusammen, so dass Serge aus dem Gleichgewicht gerät und sich am Geländer des Korridors abstützen muss. Puh! Alles ist gut gegangen, und alles nur dank einem geeigneten Seitenschutz. Aber aus welchen Elementen besteht ein geeigneter Seitenschutz gemäss Artikel 22 der BauAV und der Norm SN EN 13374? Seitenschutz besteht aus folgenden Elementen: Einem Geländerholm, einem Zwischenholm und einem Bordbrett. Die Oberkante des Geländerholms muss sich mindestens 1 m über der begehbaren Fläche befinden. Im Fussbereich schützt ein mindestens 15 cm hohes Bordbrett vor dem Durchrutschen unter dem Seitenschutz. Zudem schützt das Bordbrett Arbeitnehmende unterhalb des erhöhten Arbeitsplatzes oder Verkehrsweges vor herabfallendem Material. Zwischen dem Geländerholm und dem Bordbrett wird der freie Raum mit einem Zwischenholm begrenzt. Dieser stellt sicher, dass stolpernde Personen nicht dazwischen durchfallen. Die Abstände zwischen Geländerholm und Zwischenholm sowie Zwischenholm und Bordbrett dürfen dabei nicht grösser sein als 47 cm. Mit einem 3-teiligen Seitenschutz ausgestattet werden müssen Fassadengerüste, Arbeitsgerüste, Arbeitsbühnen, Gegengerüste zum Betonieren von Wänden, erhöhte Arbeitsplätze und Verkehrswege ab einer Absturzhöhe ab zwei Metern. Hinzukommen erhöhte Arbeitsplätze ab zwei Metern in der Nähe von Gewässern sowie Böschungen, sofern deren Neigung mehr als 45° beträgt. Gut zu wissen: In Bereichen von Gewässern und Böschungen, welche als reine Verkehrswege genutzt werden, reicht ein einfacher Seitenschutz bestehend aus einem Geländerholm aus. Bei Gräben für den Werkleitungsbau kann sogar gänzlich auf einen Seitenschutz verzichtet werden, sofern die Baustelle gut signalisiert ist und sich keine Arbeitnehmenden im Bereich des Grabenrandes befinden müssen. Ein letzter Hinweis: Ein Seitenschutz muss so installiert sein, dass dieser nicht unbeabsichtigt verschoben oder Latten herausfallen können. Bei den Fassadengerüsten und Arbeitsgerüsten ist der Hersteller und Ersteller für die Einhaltung der Anforderungen verantwortlich. Viele nützliche Hinweise bietet hier das Factsheet der Suva: Seitenschutz: Anforderungen an die Bauteile. Über den Autor Pascal Gysel Mediensprecher / Redaktor [email protected] Artikel teilen
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