Die versicherten Betriebe der Suva profitieren 2022 von historisch tiefen Prämien Donnerstag, 5.8.2021 | 14:05 ... Schweizerischer Baumeisterverband Baumeister 5.0 Die versicherten Betriebe der Suva profitieren 2022 von historisch tiefen Prämien Im Corona-Jahr 2020 sind weniger Unfälle passiert. In vielen Branchen führte dies zu tieferen Kosten. Darüber hinaus hat die Suva im vergangenen Jahr erfreuliche Anlageerträge erzielt. Die Bruttoprämien der Betriebe im erweiterten Bauhauptgewerbe sinken sowohl in der Berufs- als auch in der Nichtberufsunfallversicherung. Die Corona-Pandemie führte im vergangenen Jahr in vielen Branchen zu weniger Unfällen. Zwar stiegen die durchschnittlichen Kosten pro Fall leicht an, aber insgesamt resultiert ein deutlicher Überschuss in der versicherungstechnischen Rechnung. Da Überschüsse der Suva direkt den versicherten Betrieben zu Gute kommen, profitieren 2022 viele Kunden von tieferen Prämien. Die Art der Erstattung dieser Überschüsse ist durch die gesetzlichen Grundlagen bestimmt: Sie erfolgt durch einen Abzug auf den Prämien für das Jahr 2022. Die Höhe des Abzuges, der sich im Zusammenhang mit den Covid-19-Überschüssen ergeben hat, wird in Prozent der Nettoprämien bestimmt. Diese Prozentsätze werden für jede Klasse der Berufs- und der Nichtberufsunfallversicherung in Abhängigkeit ihrer Betroffenheit individuell festgelegt. Innerhalb einer Klasse ist der Prozentsatz für alle versicherten Betriebe gleich. Die Erstattungen betragen für erweiterte Bauhauptgewerbe in der Berufsunfallversicherung (BUV) 8 Prozent und in der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) 8 Prozent der Nettoprämie 2022. Darüber hinaus hat die Suva trotz Krise erfreuliche Anlageerträge erzielt. Dadurch kann sie, wie in früheren Jahren, eine ausserordentliche Prämienreduktion gewähren. Die Höhe der Erstattung beträgt 15 Prozent der Nettoprämien 2022 und ist für alle Klassen der BUV und NBUV gleich. Insgesamt entlastet die Suva ihre versicherten Betriebe per 2022 um 779 Mio. Franken. Prämiensätze 2022 in der Berufsunfallversicherung (BUV) In der Klasse 41A Erweitertes Bauhauptgewerbe bleiben die Nettobasissätze gegenüber dem Vorjahr – mit Ausnahme von 41A AK Allrounder - unverändert. Aufgrund des veränderten Risikos musste der Basissatz der Allrounder um eine Stufe erhöht werden. Basissätze der Berufsunfallversicherung per 1. Januar 2022 Unterklassenteil Bezeichnung Stufe Nettoprämiensatz in % Bruttoprämiensatz in % A0 Bauhauptgewerbe 106 3.3600 3.2256 AG Gerüstbau 117 5.7400 5.5104 AK Allroundarbeiten Bau 113 4.7200 4.5312 AT Untertagbau 115 5.2100 5.0016 AW Strassenoberbau, Belagsbau 94 1.8690 1.7942 B0 Holzbau, Zimmerei 101 2.6300 2.5248 CA Neubau, Pflanzung und Unterhalt von Gartenanlagen 99 2.3860 2.2906 Prämiensätze 2022 in der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) In der Nichtberufsunfallversicherung steigt der durchschnittliche Risikosatz aufgrund der erhöhten Fallzahlen bei den Neurenten und des gesenkten technischen Zinses an. Der Nettobasissatz bleibt aber vorerst unverändert. Basissatz der Nichtberufsunfallversicherung ab 1. Januar 2022 Klasse Bezeichnung Stufe Nettoprämiensatz in % Bruttoprämiensatz in % 41A Erweitertes Bauhauptgewerbe 95 1.9630 1.80 Aufgrund der Erstattung der Covid-19-Überschüsse und der Überschüsse aufgrund guter Anlageerträge sinken die Bruttoprämien im Vergleich zum Vorjahr sowohl in der BUV als auch in der NBUV um 23 Prozent. Die Prämiensätze der einzelnen Betriebe können aufgrund des individuellen Risikoverlaufs von den Basissätzen abweichen. Kommentar Benedikt Koch Benedikt Koch, Direktor SBV, kommentiert: Es ist erfreulich, dass die Prämien im Jahr 2022 geringer ausfallen werden als im Jahr 2021. Allerdings erfolgt die Senkung aufgrund einer einmaligen COVID-19-Rückerstattung. Für das Jahr 2023 sollten Bauunternehmer deshalb nicht mit einer weiteren Senkung rechnen. Die Zahl der Arbeitsunfälle nimmt aber ab, das zeigt sich an den Zahlen. Die diesbezüglichen Anstrengungen fruchten, unbedingt weiter so. Der Wermutstropfen besteht darin, dass die Kosten pro Ereignis steigen, da sind neue Ideen erforderlich. Die Suva, etwa, plädiert für Schonarbeitsplätze für eine frühere Rückkehr ins Berufsleben. Das ist zu prüfen. Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband [email protected] Artikel teilen [adrotate banner="75"]
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