Einsprachen verhindern Wohnungsbau Verzögerungen, Mehrkosten und weniger Wohnungen – das sind die Folgen von Einsprachen und Rekursen. Qualitative Verbesserungen von Bauprojekten bleiben die Ausnahme. Dienstag, 15.7.2025 | 06:00 ... Schweizerischer Baumeisterverband News Einsprachen verhindern Wohnungsbau In der Schweiz wird zu wenig und zu langsam gebaut. Einsprachen und Rekurse sind die wichtigsten Gründe für Bauverhinderungen. Das belegt eine neue Studie des Bundes, gestützt auf Befragungen von über 400 Fachpersonen (Architekten, Bauherren, Entwickler, Baujuristen und Experten der öffentlichen Verwaltung). Das Resultat ist eindeutig: Einsprachen führen nicht zu besseren Projekten, sondern zu Verzögerungen, Mehrkosten und letztlich zu weniger Wohnungen. Fast jede zweite befragte Person sagt, dass Einsprachen die Wohnfläche oder die Zahl der geplanten Wohnungen reduziert haben. Rund 80 Prozent der Fachleute berichten von Verzögerungen, 70 % von Kostensteigerungen. Besonders betroffen sind städtische Verdichtungsprojekte, die eigentlich dringend benötigten Wohnraum schaffen würden. Einsprachen führen unnötig zu Baublockade. Wer auf bessere Architektur oder höhere städtebauliche Qualität hofft, wird enttäuscht: Nur 2 Prozent der Befragten sehen eine Aufwertung der Architektur durch Einsprachen. Zudem öffnet die heutige Rechtslage dem Missbrauch Tür und Tor. Jedermann im Umkreis von 100 Metern kann Einsprache gegen ein Bauprojekt erheben, selbst wenn keine persönliche Betroffenheit gegeben ist. Die Studie zeigt auch eindrücklich, dass Einsprachen zunehmend als strategisches Druckmittel genutzt werden. Rückzüge gegen Geld sind keine Seltenheit. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Bauwirtschaft fordert rasch gesetzliche Reformen: Missbräuchliche Einsprachen sollen sanktioniert, die Einspracheberechtigung wieder auf persönliche, tatsächlich schützenswerte Eigeninteressen reduziert werden. Link zur Studie des Bundes Erpressung durch Einsprachen Was in Horgen als Nachbarschaftsstreit begann, endete vor Gericht. Ein Nachbar forderte von einem Bauunternehmen 165 000 Franken, damit er den Rekurs gegen ein Projekt zurückziehe. Dieser bezahlte und erhob Anklage. Das Bezirksgericht Horgen verurteilte den Nachbarn wegen Erpressung. Über den Autor Romana Heuberger romana.heuberger@baumeister.ch Artikel teilen
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