Erfolgreiche Wintersession für den Bau Freitag, 18.12.2020 | 10:39 In der Wintersession wurden gleich zwei langjährige Anliegen des SBV endlich umgesetzt: Bei der Radio- und TV-Abgabe wird die ungerechte Mehrfachbelastung von Arbeitsgemeinschaften aufgehoben, die Verwendung der AHV-Nummer wird auf Kontrolleure ausgeweitet, welche das Einhalten der Gesamtarbeitsverträge kontrollieren. Die erfreulichste Nachricht aus der Wintersession betrifft die Radio- und TV-Abgabe: Das Parlament hat die ungerechte Mehrfachbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften auf dem Bau eliminiert. Und wie: Erst hatte am Montag, 7. Dezember der Nationalrat die entsprechende Änderung des Radio- und TV-Gesetzes schon ohne Widerstand vom Nationalrat abgesegnet, dann beschloss am Dienstag, 8. Dezember auch der Ständerat ohne ein Gegenvotum, dass Arbeitsgemeinschaften bereits ab 2021 keine Radio- und TV-Gebühr mehr bezahlen müssen. Baustellenkontrollen werden dank AHV-Nummer effektiver Ein grosser 160:20-Sieg für alle auf dem Bau wurde am Dienstag, 8. Dezember im Nationalrat Tatsache: Er hat das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung so angepasst, dass die AHV-Nummer neu auch für die Paritätischen Kontrollorgane zum wichtigen Hilfsmittel wird. Bereits im Frühling hatte der Ständerat diese Anpassung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung gutgeheissen. Endlich dürfen Kontrolleure, welche auf dem Bau das Einhalten der Gesamtarbeitsverträge und somit sämtlicher Lohn- und Arbeitsbedingungen prüfen, schwarze Schafe dank AHV-Nummer schnell und konsequent enttarnen. Es ist ein logischer Schritt hin zu noch mehr Transparenz bei Baustellenkontrollen, dürfen doch bereits heute staatliche Kontrolleure, welche Schwarzarbeitskontrollen durchführen, die AHV-Nummer der Kontrollierten prüfen. Arbeitsrechtkontrollen. Weitere wichtige Geschäfte: Wettbewerbsrecht Das Wettbewerbsrecht bedarf einiger Anpassungen, damit es wieder ausgewogen wird. Der Ständerat hat erfreulicherweise den Handlungsbedarf erkannt und möchte, dass jeder Fall wieder einzeln auf seine Erheblichkeit begutachtet wird. Bisher wurden per se alle Absprachen untersucht. Zudem soll gemäss Ständerat die Namens-Bekanntgebung einer Wettbewerbskommissionsuntersuchung nicht erlaubt sein soll und die Unternehmen sollen sich in den Vorabklärungen angemessen verteidigen können. Diese Entscheide müssen noch vom Nationalrat bestätigt werden. Wasserkraftwerke Kein Gehör hatte der Nationalrat für die Vereinfachung von Wasserkraftwerken. Obwohl die Wasserkraftwerke ein elementarer Bestandteil der Energiestrategie 2050 sind, sind die Natur- und Gewässer-Schutzgesetz sehr hoch angelegt. Der Kanton Wallis wollte dies vereinfachen, was nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat ablehnte und somit den Vorstoss versenkte. Bahninfrastruktur Hingegen ist mit der Zustimmung des Ständerates der geplante Ausbau der Bahninfrastruktur bis 2024 bewilligt. Der Zahlungsrahmen von 14,4 Milliarden Franken zum Erhalt und zur Modernisierung des Schienennetzes ist gesprochen und das Bauhauptgewerbe kann damit eine moderne Bahninfrastruktur bauen. Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband [email protected] Artikel teilen
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