FAR: Es braucht zusätzliche Anreize

Der flexible Altersrücktritt (FAR) ist eine grosse Errungenschaft des Bauhauptgewerbes. Es gilt jedoch, vermehrt Anreize zu schaffen, damit Mitarbeitende auch nach dem 60. Geburtstag arbeiten wollen.

 

In den 20 Jahren ihrer Tätigkeit konnte die Stiftung FAR mehr als 26 800 Renten bewilligen. Jährlich werden fast 2 000 neue Renten zu durchschnittlich 4 500 Franken pro Monat gesprochen. Sie werden bis zum Erreichen des regulären AHV-Alters ausbezahlt. Seit April 2019 erhält ein Gesuchsteller, der den FAR-Rentenbeginn um mindestens zwölf Monate aufschiebt – gerechnet ab dem Zeitpunkt, in dem er erstmals die Bedingungen für eine Überbrückungsrente erfüllt hätte – eine Erhöhung der monatlichen Überbrückungsrente von acht Prozent. Bei einem Aufschub von mindestens 24 Monaten beträgt die Erhöhung der monatlichen Überbrückungsrente 16 Prozent. Die Anreize, länger zu arbeiten, die die Stiftung FAR damit schuf, waren als Sanierungsmassnahmen gedacht. Die Einsparungen sollten helfen, die Finanzierbarkeit des einmaligen Pioniermodells zu gewährleisten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist jedoch, dass auf diese Weise Fachkräfte länger im Bauhauptgewerbe gehalten werden können. Denn Menschen sind heutzutage auch im Alter immer fitter, und die Sicherheit und die Gesundheit auf dem Bau steigt kontinuierlich. Längst ist eine Rente ab 60 kein Muss mehr. Entscheiden sich Mitarbeitende, ihre Rente aufzuschieben, hat dies nicht nur Vorteile für die Mitarbeitenden, sondern auch für den Betrieb. Einerseits profitiert der Mitarbeitende weiterhin vom vollen Lohn und bei einem Aufschub von einer höheren FAR-Rente. Ausserdem können die Arbeitskräfte durch die längere Arbeitstätigkeit ihre Altersvorsorge im Rahmen der AHV und des BVG sowie der Säule 3a aufbessern. Andererseits stehen die Mitarbeitenden den Bauunternehmen so länger zur Verfügung und können ihr grosses Know-how an jüngere Arbeitskollegen weitergeben. Damit wird auch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt.

Neben einem Aufschub der FAR-Rente sollten auch weitere Anreize geschaffen werden. Beispielsweise könnte der heute sogenannte erlaubte Verdienst trotz Eintritt in die FAR-Rente besser gestaltet werden, sodass Mitarbeitende nicht vor die Wahl gestellt werden, entweder voll im Erwerbsleben zu verbleiben oder voll die FAR-Rente zu beziehen. Damit wird es für Mitarbeitende auch attraktiv, in einem Teilzeitpensum im Unternehmen weiterzuarbeiten und ihr wertvolles Know-how weiterzugeben. Dies selbstverständlich bei entsprechender Anpassung der FAR-Rente. Mit solchen Mitteln kann der Fachkräftemangel abgemildert werden und gleichzeitig den älteren Mitarbeitenden signalisiert werden, dass sie ab 60 noch lange nicht zum alten Eisen gehören.

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Susanna Vanek

Redaktorin

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