Fatale Fehleinschätzung

Ein Maschinist schätzt die Ausmasse seines Steinbrechers in einer Rechtskurve falsch ein und gerät in das Lichtraumprofil der Eisenbahn. In der Folge verursacht sein Förderband Schäden am vorbeifahrenden Zug. Personen kommen beim Unfall keine zu Schaden. Leicht hätte der Vorfall aber weniger glimpflich ablaufen können. Deshalb müssen alle Arbeiten in Gleisnähe den SBB gemeldet werden. 

 

Und plötzlich hat es furchtbar gekracht. Was war geschehen? Ein Maschinist, der Arbeiten in der Nähe einer Gleisanlage ausführte – sie standen in keinem Zusammenhang mit der SBB – liess einen Steinbrecher ein Gleis entlangfahren. An einer Stelle passierte er eine Rechtskurve. Just in diesem Moment befuhr ein Zug die Stelle. Weil das Förderband in der Rechtskurve ins Lichtraumprofil der Eisenbahn geriet, touchierte es den Zug, wobei zwei Aussenscheiben laut zu Bruch gingen. Verletzt wurde bei diesem Vorfall zum Glück niemand. Es steht aber fest, dass, wenn das Förderband in einem etwas anderen Winkel den Zug berührt hätte, dieser durchaus hätte entgleisen können. Dann hätte es sogar Tote und Verletzte geben können. Die Frage stellt sich darum: Wie hat ein solcher Unfall passieren können? Und wie kann er verhindert werden?

Sensibilisierung notwendig 

«Alle Bauunternehmer, die Arbeiten in Gleisnähe verrichten, müssen sensibilisiert werden, was es zu tun gilt, damit solche und ähnliche Unfälle verhindert werden», meint Robert Schneider, Abteilung Infrastruktur - Sicherheit, Qualität, Umwelt, SBB. So war es dem Maschinisten des besagten Raupenfahrzeuges nicht bewusst, dass er in einer Rechtskurve ins Lichtraumprofil der Eisenbahn geraten könnte. Der erfahrene Maschinist ging vielmehr davon aus, dass sich die Strasse in einem angemessenen Abstand zum Gleis befand. Dem war aber nicht so. Die Vorschriften besagen, es sei ein Zaun zu errichten, der Personen vor vorbeifahrenden Zügen schützt. Das heisst, dass gerade in Kurven Teile von grossen Fahrzeugen oder Baumaschinen durchaus zu nahe zu den Geleisen gelangen können. Das war dem Maschinisten nicht klar.

Wenig Züge – trotzdem Gefahr 

Zudem hatte sich der Maschinist bezüglich des Zugverkehrs in einer falschen Sicherheit gewiegt. Weil er während seiner Parallelfahrt zu den Schienen keinen Zug sah, nahm er an, es würde auch keiner vorbeikommen, wenn er die Rechtskurve nahm. Das stellte sich als falsch heraus.

Wie vorzugehen ist 

Ein Eindringen in das Lichtraumprofil eines Bahngeleises durch Fahrzeuge oder Gegenstände lässt sich technisch in der Regel nicht zu 100 Prozent verhindern. Deshalb müssen organisatorische Massnahmen ergriffen werden. So ist bei der Planung von Arbeiten in Gleisnähe rechtzeitig, also mindestens eine Woche vorher, die SBB-Abteilung Bahnnahes Bauen (BnB, I-VU-UEW der Region) zu kontaktieren und über die Arbeiten zu informieren. Damit kann diese vor Ort sein und entsprechende Massnehmen durchführen. Im erwähnten Fall hätte die BnB eine temporäre Gleissperrung während einer Zugspause durchgeführt.

Schneider mahnt: «Im Zweifelsfalle die BnB lieber einmal zu viel kontaktieren. Ein Unfall verursacht unter Umständen viel Leid und auf jeden Fall hohe Kosten für den Bauunternehmer.»

Über den Autor

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Susanna Vanek

Redaktorin / Spezialistin Kommunikation

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