Fragen zum Beschaffungsrecht? Das bietet der SBV Das revidierte und zwischen Bund und Kantonen harmonisierte Beschaffungsrecht ist ein Meilenstein für die Bauwirtschaft. In der Umsetzung ergeben sich immer wieder Unklarheiten. Der SBV hilft weiter. Freitag, 24.3.2023 | 06:00 ... Schweizerischer Baumeisterverband Arbeitgeberpolitik & Recht Beschaffungsrecht Fragen zum Beschaffungsrecht? Das bietet der SBV Das revidierte und zwischen Bund und Kantonen harmonisierte Beschaffungsrecht ist ein Meilenstein für die Bauwirtschaft. In der Umsetzung ergeben sich immer wieder Unklarheiten. Der SBV hilft weiter. Online-Tools Öffentliche Aufträge werden auf simap.ch ausgeschrieben. Intelliprocure.ch, eine Plattform der Berner Fachhochschule wertet die darin enthaltenen Daten und Informationen aus. Mitglieder des SBV können kostenlos die aggregierte Anzahl der öffentlichen Ausschreibungen sowie das Franken-Volumen der Zuschläge für Bauleistungen auf Stufe Kanton einsehen.Das Statistikangebot des SBV MerkblätterAuf unserer Website stehen unseren Mitgliedern zu den unterschiedlichsten rechtlichen Themen kostenlose Merkblätter zur Verfügung. Sie werden vom SBV ständig erweitert und an die aktuellen Entwicklungen im Beschaffungsrecht angepasst. Aktuell finden Sie auf unserer Website zum Beschaffungsrecht zum Beispiel Merkblätter über die Umsetzung des Zuschlagskriteriums Verlässlichkeit des Preises und weitere Quellen.Unterlagen zum Beschaffungsrecht RoadshowsAuf Wunsch kommt ein Spezialist des SBV sehr gerne zu einem Anlass Ihrer Sektion vorbei und hält zum Vergaberecht eine Präsentation und beantwortet direkt Ihre Fragen. Bei Interesse können Sie diesbezüglich gerne mit uns oder Ihrer Sektion Kontakt aufnehmen. RechtsberatungDer Rechtsdienst des SBV bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung in allen rechtlichen Fragestellungen, auch für das Vergaberecht. Sie können Ihren Fall ganz einfach online über unsere Website einreichen. Natürlich sind wir auch gerne telefonisch für Sie da. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 058 360 76 76 während folgender Öffnungszeiten:Montag: 14.00–16.30 UhrDienstag: 08.30–11.30 Uhr 14.00–16.30 UhrMittwoch: 14.00–16.30 UhrDonnerstag: 08.30–11.30 Uhr 14.00–16.30 UhrFreitag: 08.30–11.30 UhrOnlineformular des Rechtsdienstes Über den Autor Thomas Staffelbach thomas.staffelbach@baumeister.ch Artikel teilen
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