Gemeinsames Interesse: Baustellen-tauglicher LMV

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben mehr gemeinsame Interessen, als gemeinhin angenommen wird.

 

Wenn in Verhandlungen über einen neuen Landesmantelvertrag jeweils zugespitzte Forderungen präsentiert werden – was häufig der Fall ist – kann der Eindruck entstehen, dass kaum Gemeinsamkeiten bestehen. Nicht selten jedoch sind Bauarbeiter den Bedürfnissen ihrer Arbeitgeber näher als den Fundamentalforderungen der Gewerkschaften. Bei den aktuellen LMV-Verhandlungen versucht die SBV-Delegation deshalb auf gemeinsamen Interessen aufzubauen. Mit einer Artikelserie beleuchten wir die gemeinsamen Interessen. In Teil 4 geht es darum, wie wichtig es ist, dass der LMV Baustellen-tauglicher wird. Wir haben uns auf Baustellen herumgehört, in welchen Punkten der LMV derzeit eine (zu) schwierige Lektüre ist.

 

«Der LMV ist heute zu kompliziert»

«Die Beachtung und Einhaltung der LMV-Vorschriften ist besonders für kleinere Betriebe mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden», sagt Felix Bissig von der Porr Suisse AG in Altdorf. «Sie müssen sich erst einen Überblick über die zahlreichen Artikel und Anhänge verschaffen und dann die Zusammenhänge kennen.» Die Bestimmung der Lohnklasse und Lohnhöhe erfordert etwa das Zusammenspiel von Art. 42 f. und den Anhängen 9 und 15. Der LMV ist heute zu kompliziert und hat zu viele Detailvorschriften. Das schwächt seine Wirkung stark.

 

«Unfair» 

Simon Schuler von der Porr Suisse AG stört sich an gewisse Mechanismen beim Lohn: «Viele aus unserem Team sind schon lange im Betrieb und haben ihre Baustellen im Griff. Ich finde es unfair, wenn Temporäre oder Quereinsteiger automatisch jedes Jahr mehr Lohn erhalten, bevor sie sich bewährt haben.»

 

«Die Texte sind oft zu lang» 

Christoph Felder von der Birrer Bauunternehmung AG in Knutwil ist froh, dass das Bauhauptgewerbe über einen grosszügigen LMV verfügt. Man merke aber, dass die Texte von Leuten verfasst wurden, die noch nie auf einer Baustelle gearbeitet haben. «Warum schreibt man die Regeln nicht so, dass auch ein Maurer sie beim ersten Durchlesen versteht und weiss, was gilt?», fragt Felder. «Zudem sind die Texte oft zu lang.» Der Art. 64 über die Krankentaggeld-Versicherung umfasse ganze vier Seiten. Und die Regelung der Überstunden (Art. 26) sorge immer wieder für Diskussionen.

 

«Bitte einfacher und kürzer» 

Dalibor Stojanovic von der Landis Bau AG in Zug spricht den Art. 25 über die wöchentliche Arbeitszeit und Schichtarbeit an, der sich über drei Seiten erstreckt. «Alle diese verschiedenen Details… Es muss doch möglich sein, einfacher und kürzer zu bleiben, damit ich in jeder Woche weiss, ob mein Arbeitsplan den LMV-Regeln entspricht oder nicht».

Um die Anforderungen der modernen Arbeitswelt erfüllen zu können, muss der LMV kürzer und unbürokratischer werden. Der SBV wird sich in den LMV-Verhandlungen für eine Vereinfachung einsetzen – wie es sich in der Polierstudie vom Herbst 2021 vier von fünf Polieren wünschen!

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pic

Schweizerischer Baumeisterverband

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