Griff ins Portemonnaie der Bauunternehmer

Lastwagen, die Baustellentransporte abwickeln, legen in der Regel kurze Distanzen zurück und kommen so pro Jahr auf weniger Kilometer als Fahrzeuge, die Waren quer durch Europa transportieren. Sie müssen also weniger häufig ersetzt werden. Nun sorgen aber eine Änderung der LSVA-Abgabe sowie eine Standesinitiative dafür, dass Bauunternehmen unter Druck geraten, Neuanschaffungen vorzeitig zu tätigen. Der SBV bekämpft das. 


Eine sorgfältige und richtige Finanz- und Investitionsplanung ist für den unternehmerischen Erfolg wichtig. Bei den Bauunternehmen macht der Bundesrat den Verantwortlichen aber einen Strich durch die Rechnung, weil er Abgaben erhöhen möchte. Konkret will er Lastwagen der Kategorie Euro IV und Euro V von der mittleren in die teuerste LSVA-Kategorie abklassieren. Ein Bauunternehmer hat ausgerechnet, was das in Franken bedeutet, dabei ging er von 40 000 gefahrenen Kilometern pro Jahr aus. 6560 Franken Mehrkosten pro Jahr sind es bei der Weiterbenützung eines  5-Achsers, 5248 für einen 4-Achser und 4264 für einen 3-Achser. Die Einsparung für eine Neubeschaffung liegt bei 13 120 bei einem 5-Achser, bei einem 4-Achser beträgt sie 10 496 Franken und bei einem 3-Achser 8528 Franken. «Aus umwelt- und klimapolitischer Sicht ist es absurd, ein modernes Fahrzeug der EURO-Norm 5 in die gleiche unterste LSVA-Kategorie einzuordnen wie einen LKW-Oldtimer!», spricht ASTAG-Zentralpräsident und Nationalrat Thierry Burkart Klartext. Will heissen, dass Unternehmer, die durchaus Investionen in eine umweltschonende Technik getätigt haben, grundlos abgestraft werden.  
 
Ziel nicht erreicht 
Der Bundesrat nennt als Grund für die Erhöhung das Ziel, den Gütertransport von der Strasse auf die Schiene umzulagern. «Doch das wird mit der Erhöhung der LSVA-Abgabe nicht erreicht», erläutert Gian Nauli, wissenschaftlicher Mitarbeiter Politik beim SBV, «Stand heute liegt der Anteil von ausländischen Lastwagen der EURO-Norm 6 in Tonnenkilometern im alpenquerenden Transitverkehr von Grenze zu Grenze bei über 90 Prozent. Sie alle sind von der Abklassierung der EURO-Normen 4 und 5 nicht betroffen, das heisst, ihre LSVA-Tarife bleiben gleich. Die Hauptlast müssen stattdessen Schweizer Transportunternehmen in Spezialbereichen wie Kehrichtsammel-, Holz- oder Baustellentransporte tragen. Hier ist die Flottenerneuerung aufgrund der geringeren Fahrleistungen pro Jahr noch weniger weit fortgeschritten als bei den ausländischen Transporteuren – und eine Verlagerung weder möglich noch gesetzlich angestrebt.»  

Die Fahrzeuge der EURO-Normen 4 und 5 sind umweltfreundlich und verursachen kaum Emissionen, weshalb sie in der Schweiz noch weit verbreitet sind. Unternehmer, die ihre Flotte erneuern wollen, könnten diese auf dem Inlandmarkt infolge der LSVA-Erhöhung kaum mehr zur Zweit- oder Drittnutzung veräussern. Nur noch der Export wäre möglich, was finanziell nicht attraktiv ist. Werden Fahrzeuge aber vorzeitig aus dem Verkehr gezogen, dann führt das zu einer ungünstigen Bilanz grauer Energie. Kommt hinzu, dass derzeit der Markt für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben in Bewegung geraten ist. Es ist abzusehen, dass die Anschaffung eines solchen LKWs sich bald rechnen könnte – ausser, die Unternehmen müssen jetzt schon Investitionen tätigen. Die Erhöhung der LSVA-Abgabe kommt aber auch aus einem anderen Grund zum falschen Zeitpunkt. Aufgrund der Coronakrise ist es nicht sinnvoll, Unternehmer gerade jetzt zusätzlich zu belasten.  
 
Der SBV bekämpft die Erhöhung 
Der SBV setzt sich deshalb gegen die Erhöhung der LSVA-Abgabe ein, zusammen mit anderen Verbänden. Federführend ist der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG. SVP-Nationalrätin Stefanie Heimgartner hat im Nationalrat eine Motion eingereicht, die die Erhöhung der LSVA-Abgabe verhindern möchte – zumal die LSVA-Abgabe im Jahr 2024 ersetzt wird.  
Dabei gab es bereits Erfolge zu verzeichnen: Eigentlich hätte die Erhöhung am 1. Januar 2021 in Kraft treten sollen. Nun wurde aufgrund des Widerstands auch vonseiten des SBV die Einführung auf den 1. Juli 2021 verschoben. 
 
Weitere Forderungen 
Der SBV wehrt sich zudem gegen weitere Forderungen, die Bauunternehmen zwingen wollen, vorzeitig in neue Lastwagen investieren zu müssen. Die Standesinitiative «Sichere Strassen jetzt!» des Kantons Tessin will LKWs ohne Fahrassistenzsysteme die Nutzung von Schweizer Pässen und Tunnels untersagen. Der SBV lehnt diese Standesinitiative ab und hat in der Vernehmlassung festgehalten, dass die vorgeschlagene Einführung eines Obligatoriums von Fahrassistenzsystemen respektive eines Fahrverbots für bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge in keinem Verhältnis zum Aufwand, der für betroffene Baufirmen nötig wäre, steht. Die Kommission des Nationalrats empfiehlt die Annahme der Standesinitiative. «Wir werden diese im Parlament bekämpfen», verspricht Nauli. 
 

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Schweizerischer Baumeisterverband

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