«Ich arbeite immer noch gerne»

Georg Witschi von Büchi Bauunternehmung AG zählt beinahe 62 Jahre und ist mit einem 100-Prozent-Pensum Chefpolier einer grossen Baustelle in Bern. Seine Motivation: Er weiss, dass Jüngere von seinem Erfahrungsschatz profitieren und lernt gerne hinzu, zum Beispiel in Sachen Digitalisierung. Zudem hat er Spass an der täglichen Herausforderung. Hubert Kaufmann ist seit 1976 für die BIRRER Bauunternehmen AG aus Knutwil tätig. Auch mit 63 Jahren ist er mit Freude noch auf der Baustelle. Er weiss: «Ich werde gebraucht.»

 

Wenn Georg Witschi auf die Baustelle kommt, muss er sein Smartphone deponieren, aus Sicherheitsgründen. Schliesslich ist Witschi Chefpolier beim Umbau der Schweizer Nationalbank, der von der ARGE Büchi, Wirz und Ramseier realisiert wird. Es handle sich um ein sehr komplexes Bauprojekt, schwärmt Witschi. Die Tätigkeit macht dem Hobbymarathonläufer noch sichtlich Spass. «Ich arbeite immer noch gerne», bestätigt er im Gespräch. Neben dem interessanten Projekt sei es schön, mit einer guten und engagierten Crew unterwegs zu sein. Als Polier müsse er dafür sorgen, dass ganz unterschiedliche Personen bei einem Projekt am selben Strang ziehen. Zudem müssten viele Leute on work angelernt werden. «Ein Polier mit Lebenserfahrung ist diesbezüglich gegenüber einem jüngeren Kollegen im Vorteil», weiss er. Auch in Sachen Bau sei sein Erfahrungsschatz gross. «Es ist schön, dass ich mein in den letzten Jahrzehnten erworbenes Wissen meiner Arbeitgeberin zur Verfügung stellen kann.» Im Betrieb werde das sehr geschätzt, weiss er.

 

«Die neue Möglichkeit ist super»

Den FAR findet Witschi eine super Sache. «Insbesondere ist es auch gut, dass man die Option hat, auch nach 60 noch zu 100 Prozent zu arbeiten», findet er. Er sei noch fit und gesund – verschiedene sportliche Aktivitäten sind denn sein Hobby – und es sei ein Privileg, weiterhin noch Neues lernen zu können. «Als ich auf dem Bau angefangen habe, gab es noch Funktelefone in der Baubaracke, die so laut waren, dass man sie gut hörte. Heute hat jeder ein Smartphone dabei und die Pläne werden nicht mehr auf dem Papier angeschaut, sondern auf dem Tablet.»

Auch wenn er noch motiviert ist, hat sich Witschi entschieden, sich mit 62 Jahren etwas mehr Freizeit zu gönnen. «Dass ich zwei Jahre länger gearbeitet habe, führt zu einer höheren Rente, was schön ist», meint er. Ganz verabschieden wird er sich von der Büchi Bauunternehmung AG aber noch nicht. «Ich werde zu 20 Prozent als SIBE-Verantwortlicher bleiben.»

 

«Chrampfe gerne»

«Nicht jeder kann heute noch mit der Schaufel umgehen», sagt Hubert Kaufmann selbstbewusst. Er sei einer, der gerne «chrampfe», ergänzt er. Deshalb sei er froh, dass er auch mit 63 Jahren noch arbeiten könne. «Mein Pensum umfasst noch 20 Prozent, neben der FAR-Rente, wobei ich das Unternehmen BIRRER Bauunternehmung AG in erster Linie bei einem grossen Bauvolumen und entsprechendem Personalengpass unterstütze.» Das lohne sich für ihn nicht nur finanziell. «Einerseits ist es schön, zu wissen, dass man noch gebraucht wird. Andererseits hat man ein Leben lang gearbeitet, war es sich gewohnt, auf die Baustelle zu kommen. Da kann man nicht von heute auf morgen zu 100 Prozent aufhören.» Kaufmann hat vor, bis 65 Jahren noch zu arbeiten. Er fühlt sich noch fit. Sein Arbeitgeber Reto Birrer lobt seine selbständige Arbeitsweise. «Wir sind sehr froh, dass wir Hubert seit 1976 in unserem Team haben.»

 

Rechtliche Informazionen

Erhöhung der Rente bei Aufschub

Folgende Regelung ist seit dem 1. April 2019 im GAV FAR verankert:

Die monatliche Überbrückungsrente wird erhöht, wenn der Gesuchsteller den Rentenbeginn um mindestens 12 Monate aufschiebt.

Rentengesuchsteller haben somit die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:

  • Die Rente wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt bezogen: Die monatliche Rente wird wie üblich berechnet [1]
  • Die Rente wird um mindestens 12 Monate aufgeschoben: Die monatliche Rente erhöht sich um 8 %
  • Die Rente wird um mindestens 24 Monate aufgeschoben: Die monatliche Rente erhöht sich um 16 %.

Während dem Aufschub müssen weiterhin die Beiträge an die Stiftung FAR, dem Parifonds und den Sozialversicherungen bezahlt werden.

Anspruch auf Weiterversicherung ab 58

Erfolgt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, besteht neuerdings ein gesetzlicher Anspruch auf Weiterführung der beruflichen Vorsorge bis zum Erreichen des ordentlichen BVG-Rücktrittsalters bei der bisherigen Pensionskasse. Auch ein allfälliger Bezug einer FAR-Rente ändert daran nichts. Somit hat ein FAR-Rentner die Möglichkeit mit 65 eine Altersrente der Pensionskasse zu erhalten, wenn er das möchte.

Nora Picchi

Über den Autor

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Susanna Vanek

Redaktorin / Spezialistin Kommunikation

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