ISOS-Direktanwendung wird eingeschränkt

Der Bundesrat bestätigt die am Runden Tisch ISOS erarbeiteten Lösungen. Er schränkt die Direktanwendung von ISOS ein, stärkt den Spielraum der Kantone und Gemeinden und erleichtert damit den Wohnungsbau.

Der Bundesrat bestätigt die am Runden Tisch ISOS erarbeiteten Lösungen. Er schränkt die Direktanwendung von ISOS ein, stärkt den Spielraum der Kantone und Gemeinden und erleichtert damit den Wohnungsbau.   

Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) verhinderte durch die sogenannte Direktanwendung in der Vergangenheit immer öfters das Bauen. Schweizweit konnten tausende Wohnungen deshalb nicht gebaut werden. Bisher griff die Direktanwendung immer, wenn ein Bauprojekt in einem ISOS-Perimeter lag und eine weitere Bundesaufgabe – etwa Gewässerschutz oder Solaranlagen – betroffen war. Nach einem Gerichtsentscheid, der die ISOS-Direktanwendung verschärfte, nutzten Baujuristen das Instrument zunehmend, um wichtige (Wohn-)Bauprojekte zu blockieren. Nun folgt der Bundesrat den Empfehlungen des Runden Tisches ISOS und schiebt diesem Vorgehen einen Riegel.  Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) hat die Interessen des Bauhauptgewerbes am Runden Tisch ISOS erfolgreich eingebracht und begrüsst die beschlossenen Änderungen 

Der SBV hat die Interessen des Bauhauptgewerbes am Runden Tisch ISOS erfolgreich eingebracht.

Künftig soll die Direktanwendung nur noch gelten, wenn ein Vorhaben das Ortsbild unmittelbar beeinträchtigt. Auch für Solaranlagen in ISOS-A-Gebieten braucht es nur noch eine Bewilligung bei bestehenden Gebäuden.  

Zudem erhalten Kantone und Gemeinden wieder mehr Entscheidungskompetenzen. Sie müssen ISOS zwar weiterhin berücksichtigen, können aber in der Interessenabwägung von den ISOS-Erhaltungszielen abweichen, wenn andere lokale Anliegen überwiegen. Diese Regelung entspricht zwar der gängigen Praxis, führt aber immer wieder zu Unklarheiten. Die vorgesehene Präzisierung erhöht die Rechts- und Planungssicherheit und verhindert, dass sorgfältig geplante Projekte nachträglich vom Bund gestoppt werden. Auch die ISOS-Erhaltungsziele B und C werden präzisiert und entschärft. 

Die neuen Regeln treten voraussichtlich im Herbst 2026 in Kraft.

Romana Heuberger 
Senior Spezialistin Public Affairs 
Raumplanung und Wohnungsbau 

 

Über den Autor

pic

Schweizerischer Baumeisterverband

kommunikation@baumeister.ch

Artikel teilen