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Ja zum Klimaschutz-Gesetz ist auch ein Auftrag für beschleunigte Verfahren

Der Schweizerische Baumeisterverband SBV wertet das Ja zum Klimaschutz-Gesetz als Auftrag der Stimmbevölkerung an die Wirtschaft, die Herausforderung des Klimawandels umgehend mit effizienten und innovativen Lösungen anzupacken. Damit die Bauwirtschaft ihre Schlüsselrolle im Klimaschutz weiterhin wahrnehmen kann, müssen aber im Planungs- und Bauprozess bestehende bürokratische Hürden und Regulierungen abgebaut werden. Der SBV setzt sich deshalb mit Nachdruck dafür ein, dass die Bewilligungsbehörden offene Baugesuche für umfassende energetische Gebäudesanierungen und Ersatzneubauten nach einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren behandeln. Einen entsprechenden Vorschlag hat der SBV gemeinsam mit anderen Verbänden im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes eingereicht.

 

Nur wenn wir es schaffen, die 1.5 Millionen sanierungsbedürftigen Gebäude umfassend energetisch zu sanieren oder durch neue, klimaneutrale Ersatzneubauten zu ersetzen, können die am heutigen Abstimmungssonntag vom Stimmvolk beschlossenen ambitionierten Schweizer Klimaziele erreicht werden. Ein Gebäude aus dem Jahr 2022 verbraucht vier- bis siebenmal weniger Energie als eines aus der Zeit vor den 1980er-Jahren. Dank Ersatzneubauten können in bestehenden Wohnquartieren deutlich mehr Personen wohnen, ohne dass wertvolle Erholungsräume verloren gehen. Aus einem Quadratmeter Wohnfläche entstehen drei neue Quadratmeter. 

 

Der SBV hatte die Annahme des Gesetzes empfohlen und freut sich, einen aktiven Beitrag zum Übergang der Schweiz zur Netto-Null-Emission zu leisten. Der SBV wird sich weiterhin für Nachhaltigkeit einsetzen und Best Practices in seiner Branche fördern.

 

 

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Schweizerischer Baumeisterverband

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