Ja zur Einführung der elektronischen Identität

Am kommenden 7. März stimmt die Schweiz über die Einführung einer elektronischen Identität (E-ID) ab. Der SBV empfiehlt, die Vorlage anzunehmen.

Einkaufen, E-Banking, Reservierungen und Behördengänge: Immer mehr Transaktionen lassen sich online abwickeln. Um diese besser abzusichern und zu vereinfachen, muss sich der Nutzer im Internet auf sichere Art und Weise identifizieren können. Aktuell fehlt in der Schweiz jedoch der gesetzliche Rahmen für die Einführung einer vom Staat anerkannten und überprüften elektronischen Identität. Genau diese Lücke möchte das neue Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) schliessen, das am 7. März 2021 zur Abstimmung kommt und bereits an der Herbstsession 2019 von beiden Parlamentskammern angenommen wurde.

Konkret soll die Einführung einer E-ID den Bürgerinnen und Bürgern, die es wünschen, erlauben, eine elektronische Identität zu beantragen, die sie bei verschiedenen Anbietern einsetzen können, die die E-ID anerkennen, wie beispielsweise Behörden, Banken, Geschäfte, Versicherungen, usw. Es ist ein wichtiger Meilenstein in der Digitalisierung zahlreicher Dienste, beispielsweise der Cyberadministration, der elektronischen Abstimmung oder der Cybergesundheit, um nur einige Beispiele zu nennen.

Ein wichtiger Schritt im digitalen Wandel

Der SBV spricht sich klar für den digitalen Wandel aus, dessen Potential im Bauhauptgewerbe zu weiten Teilen noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. Mit dem Projekt Baumeister 5.0 zeigt der Verband die zahlreichen Vorteile der Digitalisierung für Bauunternehmen auf, und zwar entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Zudem bietet er verschiedene Instrumente und Lösungen, um seine Mitgliedfirmen im digitalen Wandel zu unterstützen.

Die Einführung einer E-ID ist ein weiterer, wichtiger Schritt auf diesem Weg. So würde die E-ID den Baubewilligungsprozess erheblich erleichtern und beschleunigen, denn private Bauherren können immer mehr Transaktionen online tätigen und dabei viel Zeit sparen, wie beispielsweise Übertragungen im Grundbuch, Vorkehrungen im Zusammenhang mit dem Kataster oder das Beantragen von offiziellen Dokumenten.

Aus diesen Gründen empfiehlt der Schweizerische Baumeisterverband, das E-ID-Gesetz anzunehmen, genauso wie der Schweizerische Gemeindeverband, der Städteverband, die Konferenz der Kantonsregierungen, der sgv und der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr (LITRA).

Fakultativ und staatlich kontrolliert

Wird das E-ID-Gesetz angenommen, wird eine dem Justiz- und Polizeidepartement unterstellte Kommission gegründet, um verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der E-ID zu übernehmen. Diese E-ID-Kommission (EIDCOM) wird formell die Identität und die Angaben zur Identifizierung jener Bürgerinnen und Bürger, die eine E-ID möchten, kontrollieren. Bevor die freiwillige E-ID eingesetzt werden kann, müssen die interessierten Personen in einem zweiten Schritt ihre Angaben bestätigen. Die verschiedenen Anbieter von Online-Dienstleistungen können frei wählen, ob sich ihre Nutzer mit der staatlich anerkannten E-ID identifizieren sollen oder nicht. Diejenigen Anbieter, die dies wünschen, müssen ein sehr striktes Anerkennungsverfahren der EIDCOM durchlaufen und werden danach regelmässig überprüft.

Corine Fiechter

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Schweizerischer Baumeisterverband

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